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Glossar

Approbation

Die Approbation ist die staatliche Zulassung als Tierärztin oder Tierarzt. Ohne sie darf in Deutschland niemand als Tierarzt arbeiten.

Begriff
Approbation
Stand
2. Oktober 2026

Was dahinter steckt

Die Approbation bekommt, wer mindestens fünf Jahre ausgebildet wurde, davon sechs Monate praktisch, und die Tierärztliche Prüfung bestanden hat. Dazu muss er zuverlässig, gesundheitlich geeignet und der deutschen Sprache mächtig sein.

Tierheilpraktiker und Tierphysiotherapeuten haben keine Approbation. Sie sind keine Tierärzte, auch wenn sie Tiere behandeln.

Ob jemand approbiert ist, sagt Ihnen die Tierärztekammer des Bundeslandes. Ein vollständiges öffentliches Verzeichnis aller Tierärzte führt keine Kammer.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Bundes-Tierärzteordnung, § 2 und § 4, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. § 1 Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),

Einsatz von Sprachmodellen

Die wiederkehrenden Sätze der Ortsseiten und Praxisseiten hat eine KI (Claude) mitformuliert. Die Ratgeber hat eine KI mitgeschrieben und die Quellen dafür gesucht. Jede Zahl darin steht mit Quelle und Abrufdatum unter dem Artikel. Die Bilder hat ein Bildmodell erzeugt (über Eden AI). Die Adressen dagegen verarbeitet ein festes Programm: Es übernimmt sie unverändert aus OpenStreetMap, keine KI erzeugt oder ändert sie.

Korrekturweg

Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen jede Meldung, korrigieren belegte Fehler und nennen auf der Seite den neuen Stand.

Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.