Glossar
Approbation
Die Approbation ist die staatliche Zulassung als Tierärztin oder Tierarzt. Ohne sie darf in Deutschland niemand als Tierarzt arbeiten.
- Begriff
- Approbation
- Stand
- 2. Oktober 2026
Was dahinter steckt
Die Approbation bekommt, wer mindestens fünf Jahre ausgebildet wurde, davon sechs Monate praktisch, und die Tierärztliche Prüfung bestanden hat. Dazu muss er zuverlässig, gesundheitlich geeignet und der deutschen Sprache mächtig sein.
Tierheilpraktiker und Tierphysiotherapeuten haben keine Approbation. Sie sind keine Tierärzte, auch wenn sie Tiere behandeln.
Ob jemand approbiert ist, sagt Ihnen die Tierärztekammer des Bundeslandes. Ein vollständiges öffentliches Verzeichnis aller Tierärzte führt keine Kammer.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Bundes-Tierärzteordnung, § 2 und § 4, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
- § 1 Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
Einsatz von Sprachmodellen
Die wiederkehrenden Sätze der Ortsseiten und Praxisseiten hat eine KI (Claude) mitformuliert. Die Ratgeber hat eine KI mitgeschrieben und die Quellen dafür gesucht. Jede Zahl darin steht mit Quelle und Abrufdatum unter dem Artikel. Die Bilder hat ein Bildmodell erzeugt (über Eden AI). Die Adressen dagegen verarbeitet ein festes Programm: Es übernimmt sie unverändert aus OpenStreetMap, keine KI erzeugt oder ändert sie.
Korrekturweg
Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen jede Meldung, korrigieren belegte Fehler und nennen auf der Seite den neuen Stand.
Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.