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Glossar

Notdienstgebühr

Die Notdienstgebühr ist ein fester Zuschlag von 50 Euro plus Umsatzsteuer, also 59,50 Euro, den eine Tierarztpraxis im Notdienst einmal je Notfall berechnet. Sie kommt zu den Preisen der einzelnen Leistungen dazu.

Begriff
Notdienstgebühr
Stand
2. Oktober 2026

Was dahinter steckt

Die Gebühr fällt nur im Notdienst an, also nachts von 18 bis 8 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen. Ein normaler Sprechstundentermin in dieser Zeit ist kein Notdienst.

Bringen Sie mehrere Tiere mit demselben Problem, zahlen Sie die Gebühr nur einmal. Schickt die Notdienstpraxis Ihr Tier in eine Tierklinik, darf auch die Klinik sie berechnen.

Verzichten darf die Praxis auf die Gebühr nur in einem begründeten Einzelfall, und das muss sie vorher schriftlich oder per E-Mail mit Ihnen vereinbaren.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 4 GOT, Gebühren für tierärztlichen Notdienst, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. § 5 GOT, Sonstige abweichende Gebührensätze, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  3. Informationen zum tierärztlichen Notdienst für Tierhalter, Tierärztekammer Nordrhein,
  4. FAQ GOT Notdienst (Stand 19. Oktober 2023), Bundestierärztekammer e.V.,

Einsatz von Sprachmodellen

Die wiederkehrenden Sätze der Ortsseiten und Praxisseiten hat eine KI (Claude) mitformuliert. Die Ratgeber hat eine KI mitgeschrieben und die Quellen dafür gesucht. Jede Zahl darin steht mit Quelle und Abrufdatum unter dem Artikel. Die Bilder hat ein Bildmodell erzeugt (über Eden AI). Die Adressen dagegen verarbeitet ein festes Programm: Es übernimmt sie unverändert aus OpenStreetMap, keine KI erzeugt oder ändert sie.

Korrekturweg

Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen jede Meldung, korrigieren belegte Fehler und nennen auf der Seite den neuen Stand.

Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.