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Tierarztkosten-Rechner nach GOT für Hund und Katze

Tierarztkosten im Notdienst berechnen

Im Notdienst kostet jede Leistung beim Tierarzt das Zwei- bis Vierfache des Grundpreises, dazu kommt eine Notdienstgebühr von 50 Euro plus Umsatzsteuer. Eine allgemeine Untersuchung kostet damit mindestens 115,72 Euro mit Steuer. Notdienstpreise gelten nachts zwischen 18 und 8 Uhr, am Wochenende von Freitag 18 Uhr bis Montag 8 Uhr und an Feiertagen, wenn die Praxis Sie im Notdienst behandelt.

5 Regeln der GOT, nach denen der Rechner rechnet

  • Jeder Grundpreis stammt aus der Gebührenordnung für Tierärzte vom 15. August 2022, die seit dem 22. November 2022 gilt.
  • Die Praxis darf jede Leistung mit dem Ein- bis Dreifachen des Grundpreises berechnen. Im Notdienst sind es das Zwei- bis Vierfache, dazu kommen 50 Euro Notdienstgebühr.
  • Auf jede Summe kommen 19 Prozent Umsatzsteuer, weil die Preise der GOT ohne Steuer angegeben sind.
  • Medikamente, Impfstoff und Material stehen in keiner Preisliste. Sie kommen zur Rechnung dazu, der Rechner nennt dafür keinen Betrag.
  • Das Ergebnis ist der erlaubte Rahmen, kein Angebot einer Praxis. Welche Leistungen Ihr Tier braucht, klärt die Untersuchung.
1. Für welches Tier rechnen Sie?

Manche Leistungen kosten für Hund und Katze verschieden viel, etwa die Kastration oder die Unterbringung über Nacht. Der Rechner zeigt nur die Preise für Ihr Tier.

2. Waren Sie im Notdienst?
3. Mit welchem Satz rechnet die Praxis? Erlaubt ist das Zwei- bis Vierfache des Grundpreises.

Im Notdienst kostet jede Leistung mindestens das Doppelte des Grundpreises. Bis zum Vierfachen darf die Praxis gehen, wenn die Behandlung schwierig ist oder lange dauert.

4. Welche Leistungen hat die Praxis erbracht? Der Betrag ist der Grundpreis ohne Umsatzsteuer.

Untersuchung, Hausbesuch, Unterbringung

Röntgen, Ultraschall, Blut

Spritze, Impfpapier, Chip

Beruhigung und Narkose

Kastration

Zähne

Trächtigkeit und Geburt

Notfall-Operation und Einschläfern

Die Rechnung beträgt 143,09 € mit Umsatzsteuer

  • Nr. 16, Allgemeine Untersuchung mit Beratung: 47,24 €Grundpreis 23,62 €, zweifacher Satz
  • Nr. 221, Spritze, nicht in die Vene: 23,00 €Grundpreis 11,50 €, zweifacher Satz
  • Notdienstgebühr: 50,00 €fester Betrag, einmal je Notfall, auch bei mehreren Tieren
  • Medikamente, Impfstoff und Material: offenDiese Posten kommen zur Rechnung dazu. Ihren Preis legt keine Preisliste fest, sondern der Einkaufspreis der Praxis mit einem erlaubten Aufschlag. Deshalb rechnen wir dafür keinen Betrag ein.
Summe ohne Umsatzsteuer
120,24 €
Umsatzsteuer, 19 Prozent
22,85 €
Rechnungsbetrag
143,09 €

Der Betrag zeigt, was die Gebührenordnung für die angekreuzten Leistungen erlaubt. Er ist kein Angebot einer Praxis. Welche Leistungen Ihr Tier braucht, klärt die Untersuchung.

Im Notdienst kostet jede Leistung das Zwei- bis Vierfache plus 50 Euro

Behandelt eine Praxis Ihr Tier im Notdienst, kostet jede Leistung mindestens das Doppelte und höchstens das Vierfache des Grundpreises. Dazu kommt eine Notdienstgebühr von 50 Euro, auf die ebenfalls Umsatzsteuer anfällt. Die Gebühr zahlen Sie einmal je Notfall, auch wenn die Praxis mehrere Ihrer Tiere versorgt. Eine allgemeine Untersuchung im Notdienst kostet damit mindestens 115,72 Euro mit Steuer.

Notdienstpreise gelten nachts zwischen 18 und 8 Uhr, am Wochenende von Freitag 18 Uhr bis Montag 8 Uhr und an gesetzlichen Feiertagen, wenn die Praxis Sie im Notdienst behandelt. Ein normaler Sprechstundentermin in dieser Zeit, etwa am Samstagvormittag, ist kein Notdienst. Auf die Notdienstgebühr darf die Praxis nur in begründeten Einzelfällen verzichten, und das muss sie vorher mit Ihnen schriftlich oder per E-Mail vereinbaren.

Welche Praxis gerade Notdienst hat, wechselt und steht in keiner bundesweiten Liste. Im Bereich der Tierärztekammer Nordrhein regelt zum Beispiel eine Notfalldienstordnung, wer Dienst hat, und eine zentrale Notdienstnummer gibt es dort nach Angabe der Kammer nicht. Fragen Sie deshalb bei Ihrer Praxis nach, welche Nummer in Ihrer Gegend gilt, bevor ein Notfall eintritt.

Kommt die Praxis zu Ihnen nach Hause, kostet der Hausbesuch 34,50 Euro im einfachen Satz. Dazu kommt Wegegeld von 3,50 Euro je Kilometer Entfernung, gerechnet für Hin- und Rückweg, mindestens aber 13 Euro. Besucht die Praxis auf einer Fahrt mehrere Halter, teilt sie das Wegegeld auf.

Diese 6 Angaben stehen auf jeder Tierarztrechnung

Die Gebührenordnung schreibt vor, was eine Tierarztrechnung mindestens enthält. Mit der Nummer jeder Leistung können Sie die Rechnung in der Tabelle oben nachrechnen.

  1. das Datum der Behandlung
  2. die Tierart, also Hund, Katze oder ein anderes Tier
  3. die Diagnose oder den Grund des Besuchs
  4. jede Leistung mit ihrer Nummer aus der Gebührenordnung
  5. den Rechnungsbetrag
  6. die Umsatzsteuer

Medikamente, Material, Wegegeld und andere Auslagen muss die Praxis getrennt aufführen. Verlangen Sie es, muss sie die Rechnung genauer aufschlüsseln. Die allgemeinen Kosten der Praxis und ihrer Geräte sind mit den Gebühren bezahlt. Extra auf die Rechnung kommen sie nur dort, wo die Gebührenordnung das ausdrücklich erlaubt.

Der Rechner ersetzt keine Untersuchung

Welche Leistungen Ihr Tier braucht, entscheidet die Tierärztin oder der Tierarzt bei der Untersuchung. Bei einem Notfall gehört Ihr Tier sofort in eine Praxis oder Tierklinik. Die Beträge zeigen nur, was die Gebührenordnung für die angekreuzten Leistungen erlaubt. Sie sind kein Angebot und kein Preis einer bestimmten Praxis.

Woher die Zahlen stammen

  • Tierärztegebührenordnung vom 15. August 2022 (BGBl. I S. 1401), geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 15. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 70), Quelle, abgerufen am 2. Oktober 2026.
  • Preisliste der Tierärztegebührenordnung (Gebührenverzeichnis, Anlage), Quelle aller Beträge in der Tabelle, Quelle, abgerufen am 2. Oktober 2026.
  • Tierärztekammer Nordrhein, Informationen zum tierärztlichen Notdienst für Tierhalter (Notdienstgebühr zuzüglich Mehrwertsteuer, keine zentrale Notdienstnummer im Kammerbereich), Quelle, abgerufen am 2. Oktober 2026.
  • Bundestierärztekammer, Pressemitteilung zur Notdienstgebühr von 50 Euro netto (2020), Quelle, abgerufen am 2. Oktober 2026.
  • § 12 Umsatzsteuergesetz, Regelsteuersatz 19 Prozent; die Steuerbefreiung nach § 4 Nummer 14 gilt nur für Heilbehandlungen am Menschen, Quelle, abgerufen am 2. Oktober 2026.

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