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Glossar

Bundes-Tierärzteordnung

Die Bundes-Tierärzteordnung ist das Gesetz, das regelt, wer in Deutschland Tierarzt werden darf. Sie legt fest, unter welchen Bedingungen jemand die Approbation bekommt.

Begriff
Bundes-Tierärzteordnung
Stand
2. Oktober 2026

Was dahinter steckt

Das Gesetz verlangt für die Approbation eine Ausbildung von mindestens fünf Jahren mit sechs Monaten Praxis und die bestandene Tierärztliche Prüfung. Auf diesem Gesetz beruht auch die Gebührenordnung für Tierärzte.

Wie Tierärzte ihren Beruf im Alltag ausüben müssen, steht dagegen in den Berufsordnungen der Tierärztekammern der Länder.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Bundes-Tierärzteordnung, § 2 und § 4, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),

Einsatz von Sprachmodellen

Die wiederkehrenden Sätze der Ortsseiten und Praxisseiten hat eine KI (Claude) mitformuliert. Die Ratgeber hat eine KI mitgeschrieben und die Quellen dafür gesucht. Jede Zahl darin steht mit Quelle und Abrufdatum unter dem Artikel. Die Bilder hat ein Bildmodell erzeugt (über Eden AI). Die Adressen dagegen verarbeitet ein festes Programm: Es übernimmt sie unverändert aus OpenStreetMap, keine KI erzeugt oder ändert sie.

Korrekturweg

Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen jede Meldung, korrigieren belegte Fehler und nennen auf der Seite den neuen Stand.

Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.