Katze angefahren, das tun Sie in den ersten Minuten
Nach einem Unfall mit einer Katze oder einem Hund geht Ihre eigene Sicherheit vor. Erst wenn die Unfallstelle gesichert ist, gehen Sie zum Tier. Der ADAC empfiehlt diese Reihenfolge.
- Halten Sie an einer sicheren Stelle an und schalten Sie die Warnblinkanlage ein.
- Ziehen Sie eine Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck auf.
- Rufen Sie die Polizei an. Sie kann auch die Tierrettung oder eine Tierärztin verständigen.
- Rufen Sie die nächste Tierarztpraxis oder den Notdienst an, bevor Sie losfahren.
- Bringen Sie das verletzte Tier in einer Box, einem Korb oder einem Karton dorthin.
- Ist das Tier tot, ziehen Sie es von der Straße.
Ein schwer verletztes Tier dürfen Sie nicht selbst von seinen Schmerzen erlösen. Das entscheidet nach Auskunft des ADAC allein eine Tierärztin oder der zuständige Jäger.
Verletztes Tier mit Handschuhen und Box transportieren
Ein verletztes Tier kann unerwartet reagieren. Es beißt oder kratzt vielleicht, und es kann Krankheiten übertragen. Bedecken Sie deshalb Hände und Arme, am besten mit Handschuhen, bevor Sie es anfassen oder hochheben. Im Auto gehört es in eine Box, einen Korb oder einen Karton, so rät es der ADAC.
Rufen Sie vor der Fahrt in der Praxis an. Die Tierärztekammer Nordrhein nennt die telefonische Voranmeldung im Notdienst notwendig. Oft klärt sich schon am Telefon, ob und wie schnell gehandelt werden muss. Ein Unfall zählt dort ausdrücklich zu den Notfällen, die nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten.
Einen Hausbesuch können Sie im Notfall nicht verlangen. Nach Auskunft der Kammer bringen Sie das Tier selbst in die Praxis oder Klinik, und abholen muss die Praxis es nicht. Woran Sie sonst erkennen, dass ein Tier sofort Hilfe braucht, zeigen die Anzeichen für einen Tierarzt-Notfall.
Wann Sie nach einem Unfall die Polizei rufen
Bei einem Unfall mit Hund oder Katze rät der ADAC, immer die Polizei zu benachrichtigen. Ein verletztes oder totes Haustier ist für seinen Eigentümer rechtlich ein Sachschaden. Wer einfach weiterfährt, kann sich nach Einschätzung des ADAC wegen Fahrerflucht strafbar machen.
Lassen Sie ein verletztes Tier liegen, droht laut ADAC außerdem eine Anzeige nach dem Tierschutzgesetz. Machen Sie ein paar Fotos von der Unfallstelle. Die Polizei hilft auch dabei, den Halter zu ermitteln.
Fremde Katze angefahren, so finden Sie den Halter
Trägt das Tier ein Halsband, lässt sich der Eigentümer darüber vielleicht ermitteln. Häufig haben Hunde und Katzen außerdem einen Chip unter der Haut. Eine Tierarztpraxis oder das nächste Tierheim kann ihn mit einem Lesegerät ablesen. In der Preisliste der GOT steht das Ablesen mit 4,59 Euro im einfachen Satz.
Bei Katzen lohnt ein Blick in die Ohren, denn dort sitzt eine Tätowierung, falls es eine gibt. Mit der Chip- oder Tätowiernummer fragen Sie bei einem Haustierregister wie TASSO nach. Die Notrufzentrale von TASSO erreichen Sie unter +49 6190 937300 rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen.
- Melden Sie den Fund beim Ordnungsamt, nachts bei der Polizei. Beschreiben Sie das Tier und nennen Sie seine Kennzeichnung.
- Melden Sie das Tier bei einem Haustierregister als Fundtier.
- Bringen Sie das Tier in die Praxis und sagen Sie dort, dass es ein Fundtier ist.
- Heben Sie Fundmeldung, Rechnung und alle Belege auf.
Die Meldung ist Pflicht. Wer ein fremdes Tier aufnimmt und den Eigentümer nicht kennt, muss den Fund unverzüglich der zuständigen Behörde anzeigen. TASSO betont, dass die Meldung bei einem verletzten Tier vor dem Gang zum Tierarzt wichtig ist, damit Sie später nicht auf den Kosten sitzen bleiben.
Wer die Tierarztrechnung nach dem Unfall bezahlt
Wer zahlt, hängt davon ab, wem das Tier gehört und ob Sie den Fund gemeldet haben. Für ein gemeldetes Fundtier kann die Gemeinde als zuständige Behörde auch für die nötige Behandlung aufkommen. Eine Rechtsanwältin der TASSO-Rechtsberatung nennt die ordnungsgemäße Fundmeldung als Voraussetzung dafür.
Ist es Ihr eigenes Tier?
Dann zahlen Sie die Rechnung zunächst selbst. Ob ein Unfallgegner oder eine Versicherung etwas erstattet, klären Sie danach.
Haben Sie den Fund vor der Behandlung gemeldet?
Dann kann die Gemeinde als Fundbehörde für die nötige Behandlung aufkommen. Geben Sie der Praxis die Fundmeldung an.
Dann bleibt die Rechnung womöglich bei Ihnen, weil Sie die Praxis beauftragt haben. Holen Sie die Meldung sofort nach.
Findet sich der Halter, muss er Ihnen die nötigen Kosten erstatten. Das Gesetz gibt dem Finder einen Anspruch auf Ersatz der Ausgaben, die zur Erhaltung des Tieres nötig waren. Die TASSO-Rechtsberatung nennt die Halterin als grundsätzlich erstattungspflichtig für Tierarzt- und Futterkosten.
Nachts, am Wochenende und an Feiertagen wird es teurer. Der tierärztliche Notdienst berechnet jede Leistung mit dem Zwei- bis Vierfachen. Die allgemeine Untersuchung kostet dann 47,24 bis 94,48 Euro ohne Steuer. Dazu kommt einmal je Notfall eine Notdienstgebühr von 50 Euro plus Umsatzsteuer.
Wer für den Unfall haftet
Für Schäden durch ein Tier haftet sein Halter, auch ohne eigenes Verschulden. Der ADAC nennt dafür die Hundehalter-Haftpflicht oder bei Katzen die private Haftpflichtversicherung. Umgekehrt haftet der Halter eines Autos für Schäden, die beim Betrieb des Wagens entstehen, und dazu kann ein verletztes Tier zählen. Die Kosten einer Behandlung gelten dabei nicht schon deshalb als zu hoch, weil sie den Wert des Tieres deutlich übersteigen. Wie die Kosten zwischen beiden Seiten aufgeteilt werden, hängt vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie mit einer Versicherung verhandeln.
Bei einem Wildunfall rufen Sie die Polizei
Für ein Reh oder ein anderes Wildtier gelten andere Regeln. Der ADAC rät, auch ohne Verletzte immer die Polizei unter 110 zu rufen und den genauen Standort zu nennen. In vielen Bundesländern muss zusätzlich ein Jäger informiert werden.
Verletzte Wildtiere fassen Sie nicht an, weil sie sich wehren können. Nehmen Sie das Tier auch nicht mit. Sonst droht nach Auskunft des ADAC eine Anzeige wegen Wilderei. Warten Sie in sicherer Entfernung, bis Polizei oder Jäger da sind.
Häufige Fragen
Muss ich die Polizei rufen, wenn ich eine Katze angefahren habe?
Ja, der ADAC rät, nach einem Unfall mit einer Katze oder einem Hund immer die Polizei zu benachrichtigen. Ein verletztes oder totes Haustier ist für seinen Eigentümer rechtlich ein Sachschaden. Wer einfach weiterfährt, kann sich nach Einschätzung des ADAC wegen Fahrerflucht strafbar machen.
Wer bezahlt den Tierarzt für eine angefahrene fremde Katze?
Die Behandlung einer angefahrenen fremden Katze kann die Gemeinde als Fundbehörde übernehmen, wenn Sie den Fund vor der Behandlung gemeldet haben. Melden Sie ihn beim Ordnungsamt oder nachts bei der Polizei. Findet sich der Halter, muss er die nötigen Tierarztkosten erstatten.
Darf ich eine angefahrene Katze selbst zum Tierarzt bringen?
Ja, eine angefahrene Katze dürfen Sie selbst in eine Tierarztpraxis bringen. Bedecken Sie Hände und Arme, am besten mit Handschuhen, und setzen Sie die Katze in eine Box, einen Korb oder einen Karton. Rufen Sie vorher an, damit die Praxis Sie erwartet.
Was kostet der Tierarzt-Notdienst nach einem Unfall in der Nacht?
Im Notdienst kostet nachts jede Leistung das Zwei- bis Vierfache des einfachen Satzes. Die allgemeine Untersuchung liegt damit bei 47,24 bis 94,48 Euro ohne Steuer. Dazu kommt einmal je Notfall eine Notdienstgebühr von 50 Euro plus 19 Prozent Umsatzsteuer.
Wie finde ich den Halter einer angefahrenen Katze?
Den Halter einer angefahrenen Katze finden Sie am ehesten über einen Chip oder eine Tätowierung im Ohr. Eine Tierarztpraxis oder das nächste Tierheim liest den Chip mit einem Lesegerät aus. Mit der Nummer fragen Sie bei einem Haustierregister wie TASSO nach, das rund um die Uhr erreichbar ist.
