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Hund oder Katze einschläfern lassen

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Ein Tier einschläfern zu lassen kostet in der Praxis mit Beruhigungsspritze 60,17 bis 180,50 Euro, das Mittel selbst kommt dazu. Erlaubt ist es nur mit einem vernünftigen Grund, etwa bei unheilbarem Leiden. Danach können Sie Ihr Tier einäschern lassen, der Praxis überlassen oder im eigenen Garten begraben.

Einschläfern in der Praxis, mit Steuer
60,17 bis 180,50 Euro
Gebührenordnung für Tierärzte, Nr. 208 und Nr. 302, Stand 22. November 2022
Hausbesuch zusätzlich, ohne Steuer
34,50 bis 103,50 Euro
Gebührenordnung für Tierärzte, Nr. 40, Stand 22. November 2022
Erde über dem Grab im Garten
mindestens 50 Zentimeter
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Stand 12. Dezember 2023
Alter Hund schläft auf einer Decke, eine Hand liegt auf seinem Kopf
Ein alter Hund ruht auf seiner Decke, seine Halterin streichelt ihm über den Kopf. Bild: KI generiert.

Was das Einschläfern beim Tierarzt kostet

Die Preise stehen in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Sie gilt für jede Praxis in Deutschland und nennt für jede Leistung einen Grundpreis. Die Praxis darf das Einfache bis Dreifache davon berechnen, je nach Aufwand und Uhrzeit, und auf die Summe kommen 19 Prozent Umsatzsteuer.

Das Einschläfern selbst kostet 30,78 bis 92,34 Euro ohne Steuer, eine Beruhigungsspritze vorher 19,78 bis 59,34 Euro. Kommt die Praxis zu Ihnen nach Hause, berechnet sie den Hausbesuch mit 34,50 bis 103,50 Euro. Die Preise gelten für Hund und Katze gleich. Rechnet die Praxis zusätzlich eine Untersuchung ab, kostet der Termin mit Steuer 88,27 bis 264,82 Euro.

Grundpreise der Gebührenordnung für Tierärzte beim Einschläfern von Hund und Katze, ohne Umsatzsteuer
LeistungNummer auf der Rechnungeinfacher Satzdreifacher Satz
Einschläfern per Spritze20830,78 Euro92,34 Euro
Beruhigungsspritze vorher30219,78 Euro59,34 Euro
Hausbesuch4034,50 Euro103,50 Euro

Zum Hausbesuch kommt Wegegeld von 3,50 Euro je Kilometer Entfernung, mindestens 13 Euro. Das Mittel zum Einschläfern ist ein Medikament und steht getrennt auf der Rechnung. Nachts, am Wochenende und an Feiertagen im Notdienst kostet jede Leistung das Zwei- bis Vierfache, dazu kommen 50 Euro Notdienstgebühr.

Wann ein Tier eingeschläfert werden darf

Ein Tier darf nur eingeschläfert werden, wenn es dafür einen vernünftigen Grund gibt. So verlangt es das Tierschutzgesetz. Ein solcher Grund ist zum Beispiel eine unheilbare Krankheit, die mit schwerem Leid oder Schmerzen verbunden ist. Wer ein Tier ohne vernünftigen Grund tötet, macht sich strafbar.

Ein gesundes Tier einschläfern zu lassen, weil es lästig geworden ist, ist deshalb nicht erlaubt. Eine Tierärztin, die dabei mitmacht, würde sich ebenfalls strafbar machen. Kommen Sie mit Ihrem Tier nicht mehr zurecht, fragen Sie im Tierheim oder beim Tierschutzverein nach einem neuen Zuhause.

Wer die Entscheidung trifft

Die Entscheidung treffen Sie gemeinsam mit Ihrer Tierärztin. Sie muss Sie umgehend informieren, wenn sich der Zustand Ihres Tieres bedrohlich verschlechtert, und Sie beraten. Fragen Sie nach, wie es Ihrem Tier geht, ob es noch Schmerzen hat und was eine weitere Behandlung bringen würde.

Bei älteren Tieren hilft eine regelmäßige Untersuchung, Schmerzen und Krankheiten früh zu erkennen. Was dabei geprüft wird, erklärt der Ratgeber zum Seniorencheck für Hund und Katze.

So läuft das Einschläfern ab

Das Einschläfern soll so schmerzfrei und stressfrei wie möglich sein. Das Gesetz schreibt vor, dass ein Tier nur betäubt getötet werden darf. Die Tierärztin geht meist in diesen Schritten vor:

Ablauf beim Einschläfern von Hund und Katze
  1. Beruhigen

    Ist Ihr Tier aufgeregt, bekommt es zuerst eine Beruhigungsspritze in den Muskel und schläft ein.

  2. Zugang legen

    Die Tierärztin legt oft einen kleinen Zugang in eine Vene, meist am Bein.

  3. Narkosemittel geben

    Über den Zugang bekommt das Tier ein Narkosemittel in hoher Menge. Es schläft tief ein, und das Herz hört auf zu schlagen.

  4. Tod feststellen

    Die Tierärztin hört das Herz ab und prüft die Reflexe, bevor sie den Tod feststellt.

Sie dürfen dabei sein. Eine Tierärztin, die die Tierschutzorganisation Tasso dazu befragt hat, rät dazu, weil das Tier so bis zum Ende einen vertrauten Menschen bei sich hat. Schaffen Sie es nicht, ist das ebenso in Ordnung.

Sie möchten Ihr Tier zu Hause in vertrauter Umgebung einschläfern lassen? Fragen Sie Ihre Praxis, ob sie dafür zu Ihnen kommt. Dann stehen der Hausbesuch und das Wegegeld zusätzlich auf der Rechnung.

Vier Wege nach dem Tod Ihres Tieres

Nach dem Tod haben Sie mehrere Möglichkeiten. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nennt diese vier:

  • Sie lassen Ihr Tier in einem Tierkrematorium einäschern und bekommen auf Wunsch die Asche zurück.
  • Sie lassen es auf einem zugelassenen Tierfriedhof bestatten.
  • Sie überlassen es der Praxis. Sie gibt es an die Tierkörperbeseitigung, eine Sammelstelle für tote Tiere, die Kreis oder Stadt organisieren. Das ist in der Regel günstiger als ein Tierbestatter.
  • Sie begraben es auf Ihrem eigenen Grundstück, wenn die Regeln Ihres Wohnorts das erlauben.

Das Mittel zum Einschläfern bleibt lange im Körper. Frisst ein anderes Tier davon, etwa ein Fuchs oder ein Hund, kann es schwer krank werden. Lassen Sie den Körper deshalb nie offen liegen. Aufbewahren dürfen Sie ein totes Tier aus hygienischen Gründen auch nicht, entscheiden Sie also bald.

Lassen Sie Ihr Tier einäschern, muss es nicht in die Tierkörperbeseitigung. Bis zur Abholung bewahren Sie es geschützt vor Wetter auf, so dass weder Menschen noch Tiere herankommen.

Wann Sie Ihr Tier im Garten begraben dürfen

Ein einzelnes Haustier wie Hund, Katze, Kaninchen oder Vogel dürfen Sie in den meisten Bundesländern auf dem eigenen Grundstück begraben. Das Tier darf aber nicht an einer übertragbaren Tierseuche erkrankt gewesen sein. Wohnen Sie zur Miete, brauchen Sie die Erlaubnis des Eigentümers.

  • Über dem Tier liegen mindestens 50 Zentimeter Erde, gemessen vom Rand der Grube.
  • Das Grundstück liegt nicht in einem Wasserschutzgebiet.
  • Das Grab ist nicht in der Nähe öffentlicher Wege und Plätze, nicht auf öffentlichen Grünflächen und nicht im Wald.

Die genauen Regeln legen Landkreise und Städte selbst fest, oft steht das auf der Seite Ihres Veterinäramts. In Bremen ist das Begraben auf dem eigenen Grundstück aus Gründen des Umweltschutzes grundsätzlich nicht erlaubt. Welche weiteren Pflichten Tierhalter haben, steht im eigenen Ratgeber.

Häufige Fragen

Was kostet es, einen Hund einschläfern zu lassen?

Einen Hund einschläfern zu lassen kostet in der Praxis mit Beruhigungsspritze 60,17 bis 180,50 Euro mit Umsatzsteuer. So steht es in der Gebührenordnung für Tierärzte. Das Mittel zum Einschläfern kommt dazu, beim Hausbesuch außerdem 34,50 bis 103,50 Euro ohne Steuer und Wegegeld.

Darf ein Tierarzt ein gesundes Tier einschläfern?

Nein, ein gesundes Tier darf ein Tierarzt nicht ohne vernünftigen Grund einschläfern. Das Tierschutzgesetz stellt das Töten eines Wirbeltiers ohne vernünftigen Grund unter Strafe. Ein Grund ist etwa eine unheilbare Krankheit mit schwerem Leid.

Darf ich beim Einschläfern meiner Katze dabei sein?

Ja, beim Einschläfern Ihrer Katze dürfen Sie dabei sein, und Tierärzte raten oft dazu. So hat Ihr Tier bis zum Schluss einen vertrauten Menschen bei sich. Schaffen Sie es nicht, können Sie sich auch vorher verabschieden.

Darf ich meinen Hund im eigenen Garten begraben?

Ja, einen Hund dürfen Sie in den meisten Bundesländern im eigenen Garten begraben, wenn er an keiner übertragbaren Seuche erkrankt war. Über ihm müssen mindestens 50 Zentimeter Erde liegen, und das Grundstück darf nicht im Wasserschutzgebiet liegen. In Bremen ist es grundsätzlich nicht erlaubt.

Ist die Tierkörperbeseitigung günstiger als ein Tierkrematorium?

Ja, die Abgabe an die Tierkörperbeseitigung ist in der Regel günstiger als ein Tierbestatter oder ein Krematorium. Viele Tierarztpraxen übernehmen das für Sie. Eine Asche zum Aufbewahren bekommen Sie dann aber nicht zurück.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Gebührenverzeichnis der Tierärztegebührenordnung (Nr. 40, 208, 302), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. § 10 GOT, Wegegeld, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  3. § 4 und § 17 Tierschutzgesetz, Töten nur unter Betäubung und Strafbarkeit ohne vernünftigen Grund, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  4. Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz, § 4 Ausnahmen für Heimtiere, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  5. Risiken für Haus- und Wildtiere durch Tierkörper eingeschläferter Haustiere vermeiden (Handout, 12. Dezember 2023), Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit,
  6. Rechtsfragen: Euthanasie, Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz,
  7. Euthanasie: Was passiert, wenn ein Tier eingeschläfert wird, Tasso e.V.,
  8. Verstorbene Tiere, Landeshauptstadt Düsseldorf, Umweltamt,

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.