Was das Tierschutzgesetz von jedem Tierhalter verlangt
Für jeden Hund und jede Katze gilt in ganz Deutschland dasselbe Gesetz. Wer ein Tier hält oder betreut, muss es seiner Art entsprechend ernähren, pflegen und so unterbringen, dass es sich normal verhalten kann. Er darf ihm die Bewegung nicht so stark nehmen, dass es Schmerzen hat oder leidet. Und er muss wissen, was sein Tier dafür braucht.
Zur Pflege gehört auch, dass ein krankes oder verletztes Tier zur Tierärztin kommt. Lassen Sie es mit Schmerzen allein, verstoßen Sie gegen das Gesetz. Wer einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, handelt verboten.
Pflichten für Hunde, die je nach Bundesland gelten
Viele Pflichten für Hundehalter stehen nicht im Bundesrecht, sondern im Hundegesetz Ihres Landes. Sie unterscheiden sich deshalb von Land zu Land. Zwei Beispiele zeigen, wie verschieden die Regeln sind.
In Niedersachsen muss jeder Hund, der älter als sechs Monate ist, einen Chip tragen und im Zentralen Hunderegister angemeldet sein. Die Anmeldung kostet eine Gebühr. Für Ihren Hund brauchen Sie dort außerdem eine Haftpflichtversicherung, und seit dem 1. Juli 2013 müssen Sie Ihre Sachkunde nachweisen. Dazu gehört eine Prüfung vor Beginn der Haltung und eine praktische Prüfung im ersten Jahr.
In Berlin muss jeder Hund einen Mikrochip tragen und gleich zu Beginn der Haltung im zentralen Register angemeldet sein. Die Haftpflichtversicherung muss mindestens 1 Million Euro je Schadensfall abdecken, Ihr Eigenanteil darf höchstens 500 Euro im Jahr betragen.
Welche Regeln für den Chip in Ihrem Land gelten und wo Sie die Nummer eintragen, erklärt der Ratgeber zu Mikrochip und Registrierung.
Wann Freigängerkatzen kastriert werden müssen
Eine bundesweite Pflicht, Katzen kastrieren zu lassen, gibt es nicht. Das Tierschutzgesetz erlaubt den Ländern aber, Gebiete festzulegen, in denen es zu viele frei lebende Katzen gibt, die deshalb leiden. Dort darf eine Verordnung vorschreiben, dass Katzen mit freiem Auslauf kastriert, gekennzeichnet und registriert sein müssen. Man nennt sie Katzenschutzverordnung.
In Berlin gilt eine solche Verordnung seit dem 9. Juni 2022 im ganzen Stadtgebiet. Darf Ihre Katze dort unbeaufsichtigt nach draußen, muss sie kastriert, gechipt und bei einer offiziellen Stelle registriert sein. Sonst darf sie nur an der Leine oder hinter einem Netz ins Freie. Viele Städte und Gemeinden haben ähnliche Regeln, eine Liste führt der Deutsche Tierschutzbund.
Eine Impfpflicht gibt es nicht, aber Folgen ohne Impfung
Das Tierschutzgesetz schreibt keine Impfung vor. Eine Impfung gegen Tollwut kann aber über das Leben Ihres Tieres entscheiden. Kommt ein Hund oder eine Katze ohne gültige Tollwutimpfung mit einem tollwutkranken Tier in Berührung, ordnet die Behörde nach der Tollwut-Verordnung an, dass es getötet wird. Ist Ihr Tier nachweislich geimpft, wird es stattdessen beobachtet und erneut geimpft.
Ins Ausland darf Ihr Hund oder Ihre Katze nur mit gültiger Tollwutimpfung. Welche Impfungen Fachleute für jedes Tier empfehlen, steht im Ratgeber zur Impfung bei Hund und Katze.
Was für Reisen mit Hund und Katze gilt
Seit dem 22. April 2026 gelten neue Regeln der EU für private Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen. Für eine Reise in ein anderes EU-Land braucht Ihr Tier drei Dinge.
- einen Mikrochip, oder eine gut lesbare Tätowierung, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 gestochen wurde
- einen gültigen EU-Heimtierausweis
- eine gültige Tollwutimpfung
Reisen Sie mit einem Hund nach Finnland, Irland, Malta, Norwegen oder Nordirland, braucht er zusätzlich eine Behandlung gegen einen bestimmten Bandwurm. In einem Fahrzeug dürfen höchstens fünf Tiere mitreisen, Ausnahmen gibt es nur für Ausstellungen und Wettkämpfe. Wie Sie den Ausweis bekommen, erklärt der Ratgeber zum EU-Heimtierausweis.
Die wichtigsten Pflichten auf einen Blick
Die Übersicht fasst zusammen, welche Pflicht wo gilt. Die Regeln der Länder ändern sich, prüfen Sie deshalb die aktuelle Fassung bei Ihrem Land oder Ihrer Gemeinde.
| Pflicht | Wo sie gilt | Was sie verlangt |
|---|---|---|
| Tier versorgen | überall in Deutschland | Futter, Pflege, passende Unterbringung, genug Bewegung, Behandlung bei Krankheit |
| Hund chippen und registrieren | nach Landesrecht, etwa in Niedersachsen und Berlin | Chip und Anmeldung im Hunderegister |
| Haftpflicht für den Hund | nach Landesrecht, etwa in Niedersachsen und Berlin | eine Versicherung für Schäden, die der Hund verursacht |
| Sachkunde für Hundehalter | zum Beispiel in Niedersachsen | Prüfung vor Beginn der Haltung und praktische Prüfung im ersten Jahr |
| Freigängerkatze kastrieren | wo eine Katzenschutzverordnung gilt, etwa in ganz Berlin | kastriert, gechipt und registriert, sonst kein freier Auslauf |
| Reisedokumente | bei Reisen in andere EU-Länder | Chip, Tollwutimpfung und EU-Heimtierausweis |
Was passiert, wenn Halter ihre Pflichten verletzen
Für die Kontrolle ist das Veterinäramt zuständig. Es kann dem Halter Auflagen machen und ein erheblich vernachlässigtes Tier wegnehmen, wenn ein Amtstierarzt das bestätigt. Wer wiederholt oder grob gegen die Regeln verstößt, kann ein Haltungsverbot bekommen.
Lässt jemand sein Tier erheblich leiden, droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro, bei leichteren Verstößen bis zu 5.000 Euro. Wer ein Tier aus Rohheit quält oder ohne vernünftigen Grund tötet, macht sich strafbar. Darauf stehen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.
Häufige Fragen
Muss ich meinen Hund impfen lassen?
Nein, eine allgemeine Impfpflicht für Hunde schreibt das Tierschutzgesetz nicht vor. Ohne Tollwutimpfung droht Ihrem Hund aber die behördlich angeordnete Tötung, wenn er Kontakt zu einem tollwutkranken Tier hatte. Für Reisen ins EU-Ausland ist die Tollwutimpfung Pflicht.
Muss mein Hund gechippt sein?
Ob Ihr Hund gechippt sein muss, regelt das Hundegesetz Ihres Bundeslandes. In Niedersachsen gilt das für jeden Hund ab sechs Monaten, in Berlin für jeden Hund. Für Reisen in andere EU-Länder braucht jeder Hund einen Chip.
Brauche ich für meinen Hund eine Haftpflichtversicherung?
Eine Haftpflichtversicherung für den Hund ist in einigen Bundesländern Pflicht, etwa in Niedersachsen und Berlin. In Berlin muss sie mindestens 1 Million Euro je Schadensfall abdecken. Welche Regel für Sie gilt, steht im Hundegesetz Ihres Landes.
Muss ich meine Katze kastrieren lassen?
Eine Pflicht, die Katze kastrieren zu lassen, gilt nur dort, wo eine Katzenschutzverordnung besteht, und nur für Katzen mit freiem Auslauf. In Berlin gilt sie seit Juni 2022 im ganzen Stadtgebiet. Dort muss eine Freigängerkatze kastriert, gechipt und registriert sein.
Was passiert, wenn ich meine Pflichten als Tierhalter verletze?
Verletzen Sie Ihre Pflichten als Tierhalter, kann das Veterinäramt Auflagen machen, Ihr Tier wegnehmen oder Ihnen das Halten von Tieren verbieten. Dazu kommt ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro. Quälen Sie ein Tier, drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.
