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Welche Pflichten Tierhalter laut Gesetz haben

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Als Halter von Hund oder Katze müssen Sie Ihr Tier passend füttern, pflegen und unterbringen und ihm genug Bewegung geben. So verlangt es das Tierschutzgesetz. Je nach Bundesland kommen Chip, Register und Haftpflicht für Hunde dazu, in manchen Orten die Kastration von Freigängerkatzen. Für Reisen brauchen Sie Chip, Tollwutimpfung und Heimtierausweis.

Bußgeld bei schwerer Vernachlässigung
bis 25.000 Euro
Tierschutzgesetz, Bußgeldvorschriften, Stand 2. Oktober 2026
Haftpflicht für Hunde in Berlin
mindestens 1 Million Euro
Senatsverwaltung Berlin, Fragen und Antworten zum Hundegesetz, Stand 2. Oktober 2026
Tiere je Fahrzeug auf Reisen
höchstens 5
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Stand 24. Juli 2026
Frau füllt in der Küche den Wassernapf, ihr Hund wartet daneben
Frisches Wasser jeden Tag gehört zu den Pflichten jeder Hundehalterin. Bild: KI generiert.

Was das Tierschutzgesetz von jedem Tierhalter verlangt

Für jeden Hund und jede Katze gilt in ganz Deutschland dasselbe Gesetz. Wer ein Tier hält oder betreut, muss es seiner Art entsprechend ernähren, pflegen und so unterbringen, dass es sich normal verhalten kann. Er darf ihm die Bewegung nicht so stark nehmen, dass es Schmerzen hat oder leidet. Und er muss wissen, was sein Tier dafür braucht.

Zur Pflege gehört auch, dass ein krankes oder verletztes Tier zur Tierärztin kommt. Lassen Sie es mit Schmerzen allein, verstoßen Sie gegen das Gesetz. Wer einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, handelt verboten.

Pflichten für Hunde, die je nach Bundesland gelten

Viele Pflichten für Hundehalter stehen nicht im Bundesrecht, sondern im Hundegesetz Ihres Landes. Sie unterscheiden sich deshalb von Land zu Land. Zwei Beispiele zeigen, wie verschieden die Regeln sind.

In Niedersachsen muss jeder Hund, der älter als sechs Monate ist, einen Chip tragen und im Zentralen Hunderegister angemeldet sein. Die Anmeldung kostet eine Gebühr. Für Ihren Hund brauchen Sie dort außerdem eine Haftpflichtversicherung, und seit dem 1. Juli 2013 müssen Sie Ihre Sachkunde nachweisen. Dazu gehört eine Prüfung vor Beginn der Haltung und eine praktische Prüfung im ersten Jahr.

In Berlin muss jeder Hund einen Mikrochip tragen und gleich zu Beginn der Haltung im zentralen Register angemeldet sein. Die Haftpflichtversicherung muss mindestens 1 Million Euro je Schadensfall abdecken, Ihr Eigenanteil darf höchstens 500 Euro im Jahr betragen.

Welche Regeln für den Chip in Ihrem Land gelten und wo Sie die Nummer eintragen, erklärt der Ratgeber zu Mikrochip und Registrierung.

Wann Freigängerkatzen kastriert werden müssen

Eine bundesweite Pflicht, Katzen kastrieren zu lassen, gibt es nicht. Das Tierschutzgesetz erlaubt den Ländern aber, Gebiete festzulegen, in denen es zu viele frei lebende Katzen gibt, die deshalb leiden. Dort darf eine Verordnung vorschreiben, dass Katzen mit freiem Auslauf kastriert, gekennzeichnet und registriert sein müssen. Man nennt sie Katzenschutzverordnung.

In Berlin gilt eine solche Verordnung seit dem 9. Juni 2022 im ganzen Stadtgebiet. Darf Ihre Katze dort unbeaufsichtigt nach draußen, muss sie kastriert, gechipt und bei einer offiziellen Stelle registriert sein. Sonst darf sie nur an der Leine oder hinter einem Netz ins Freie. Viele Städte und Gemeinden haben ähnliche Regeln, eine Liste führt der Deutsche Tierschutzbund.

Eine Impfpflicht gibt es nicht, aber Folgen ohne Impfung

Das Tierschutzgesetz schreibt keine Impfung vor. Eine Impfung gegen Tollwut kann aber über das Leben Ihres Tieres entscheiden. Kommt ein Hund oder eine Katze ohne gültige Tollwutimpfung mit einem tollwutkranken Tier in Berührung, ordnet die Behörde nach der Tollwut-Verordnung an, dass es getötet wird. Ist Ihr Tier nachweislich geimpft, wird es stattdessen beobachtet und erneut geimpft.

Ins Ausland darf Ihr Hund oder Ihre Katze nur mit gültiger Tollwutimpfung. Welche Impfungen Fachleute für jedes Tier empfehlen, steht im Ratgeber zur Impfung bei Hund und Katze.

Was für Reisen mit Hund und Katze gilt

Seit dem 22. April 2026 gelten neue Regeln der EU für private Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen. Für eine Reise in ein anderes EU-Land braucht Ihr Tier drei Dinge.

  • einen Mikrochip, oder eine gut lesbare Tätowierung, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 gestochen wurde
  • einen gültigen EU-Heimtierausweis
  • eine gültige Tollwutimpfung

Reisen Sie mit einem Hund nach Finnland, Irland, Malta, Norwegen oder Nordirland, braucht er zusätzlich eine Behandlung gegen einen bestimmten Bandwurm. In einem Fahrzeug dürfen höchstens fünf Tiere mitreisen, Ausnahmen gibt es nur für Ausstellungen und Wettkämpfe. Wie Sie den Ausweis bekommen, erklärt der Ratgeber zum EU-Heimtierausweis.

Die wichtigsten Pflichten auf einen Blick

Die Übersicht fasst zusammen, welche Pflicht wo gilt. Die Regeln der Länder ändern sich, prüfen Sie deshalb die aktuelle Fassung bei Ihrem Land oder Ihrer Gemeinde.

Gesetzliche Pflichten für Halter von Hund und Katze und wo sie gelten, Stand Oktober 2026
PflichtWo sie giltWas sie verlangt
Tier versorgenüberall in DeutschlandFutter, Pflege, passende Unterbringung, genug Bewegung, Behandlung bei Krankheit
Hund chippen und registrierennach Landesrecht, etwa in Niedersachsen und BerlinChip und Anmeldung im Hunderegister
Haftpflicht für den Hundnach Landesrecht, etwa in Niedersachsen und Berlineine Versicherung für Schäden, die der Hund verursacht
Sachkunde für Hundehalterzum Beispiel in NiedersachsenPrüfung vor Beginn der Haltung und praktische Prüfung im ersten Jahr
Freigängerkatze kastrierenwo eine Katzenschutzverordnung gilt, etwa in ganz Berlinkastriert, gechipt und registriert, sonst kein freier Auslauf
Reisedokumentebei Reisen in andere EU-LänderChip, Tollwutimpfung und EU-Heimtierausweis

Was passiert, wenn Halter ihre Pflichten verletzen

Für die Kontrolle ist das Veterinäramt zuständig. Es kann dem Halter Auflagen machen und ein erheblich vernachlässigtes Tier wegnehmen, wenn ein Amtstierarzt das bestätigt. Wer wiederholt oder grob gegen die Regeln verstößt, kann ein Haltungsverbot bekommen.

Lässt jemand sein Tier erheblich leiden, droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro, bei leichteren Verstößen bis zu 5.000 Euro. Wer ein Tier aus Rohheit quält oder ohne vernünftigen Grund tötet, macht sich strafbar. Darauf stehen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.

Häufige Fragen

Muss ich meinen Hund impfen lassen?

Nein, eine allgemeine Impfpflicht für Hunde schreibt das Tierschutzgesetz nicht vor. Ohne Tollwutimpfung droht Ihrem Hund aber die behördlich angeordnete Tötung, wenn er Kontakt zu einem tollwutkranken Tier hatte. Für Reisen ins EU-Ausland ist die Tollwutimpfung Pflicht.

Muss mein Hund gechippt sein?

Ob Ihr Hund gechippt sein muss, regelt das Hundegesetz Ihres Bundeslandes. In Niedersachsen gilt das für jeden Hund ab sechs Monaten, in Berlin für jeden Hund. Für Reisen in andere EU-Länder braucht jeder Hund einen Chip.

Brauche ich für meinen Hund eine Haftpflichtversicherung?

Eine Haftpflichtversicherung für den Hund ist in einigen Bundesländern Pflicht, etwa in Niedersachsen und Berlin. In Berlin muss sie mindestens 1 Million Euro je Schadensfall abdecken. Welche Regel für Sie gilt, steht im Hundegesetz Ihres Landes.

Muss ich meine Katze kastrieren lassen?

Eine Pflicht, die Katze kastrieren zu lassen, gilt nur dort, wo eine Katzenschutzverordnung besteht, und nur für Katzen mit freiem Auslauf. In Berlin gilt sie seit Juni 2022 im ganzen Stadtgebiet. Dort muss eine Freigängerkatze kastriert, gechipt und registriert sein.

Was passiert, wenn ich meine Pflichten als Tierhalter verletze?

Verletzen Sie Ihre Pflichten als Tierhalter, kann das Veterinäramt Auflagen machen, Ihr Tier wegnehmen oder Ihnen das Halten von Tieren verbieten. Dazu kommt ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro. Quälen Sie ein Tier, drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 2 Tierschutzgesetz, Pflichten des Tierhalters, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. § 13b Tierschutzgesetz, Schutz frei lebender Katzen durch Landesverordnung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  3. § 16a, § 17 und § 18 Tierschutzgesetz, Anordnungen, Strafen und Bußgelder, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  4. § 9 Tollwut-Verordnung, Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  5. Das Niedersächsische Hundegesetz (NHundG), Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit,
  6. FAQ Hundegesetz, Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin,
  7. Berliner Katzenschutzverordnung, Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin,
  8. Gemeinden mit einer Katzenkastrationspflicht, Deutscher Tierschutzbund e.V.,
  9. Reisen mit Heimtieren: Hunde, Katzen und Frettchen (Delegierte Verordnung (EU) 2026/131, seit 22. April 2026), Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat,
  10. Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin (Hundegesetz), § 13 Anmeldung, Land Berlin (gesetze.berlin.de),

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.