In 8 Bundesländern muss jeder Hund gechippt sein
Ob Ihr Hund heute schon einen Chip tragen muss, steht im Hundegesetz Ihres Bundeslandes. Der Chip speichert eine Nummer, mit der sich Ihr Hund eindeutig erkennen lässt. Für jeden Hund vorgeschrieben ist er in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Am frühesten gilt die Pflicht in Brandenburg, dort für jeden Hund, der älter als 8 Wochen ist. In Berlin, Bremen und Hamburg muss der Chip mit 3 Monaten gesetzt sein, in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt bis zum Alter von 6 Monaten. Die Anmeldung im Hunderegister von Niedersachsen kostet online 14,50 Euro.
| Bundesland | Welche Hunde einen Chip brauchen | Bis zu welchem Alter | Wo Sie den Hund anmelden |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | keine landesweite Pflicht gefunden. Kampfhunde und gefährliche Hunde brauchen eine dauerhafte Kennzeichnung | nicht geregelt | Kampfhunde bei der Ortspolizeibehörde |
| Bayern | keine landesweite Pflicht gefunden | nicht geregelt | nicht geregelt |
| Berlin | jeder Hund | mit 3 Monaten | zentrales Register, sofort bei Beginn der Haltung |
| Brandenburg | jeder Hund | älter als 8 Wochen | örtliche Ordnungsbehörde, sofort |
| Bremen | jeder Hund | mit 3 Monaten, spätestens vor der ersten Weitergabe | anerkanntes Haustierregister, sofort nach Beginn der Haltung |
| Hamburg | jeder Hund | mit 3 Monaten | zuständige Behörde, innerhalb von 2 Wochen |
| Hessen | nur gefährliche Hunde | nicht geregelt | Nachweis bei der örtlichen Ordnungsbehörde |
| Mecklenburg-Vorpommern | nur gefährliche Hunde, dauerhafte Kennzeichnung, etwa ein Chip | nicht geregelt | örtliche Ordnungsbehörde, sofort |
| Niedersachsen | jeder Hund | bis 6 Monate | Zentrales Hunderegister vor dem Ende des 7. Lebensmonats |
| Nordrhein-Westfalen | große Hunde ab 40 Zentimeter Schulterhöhe oder 20 Kilogramm und gefährliche Hunde | nicht geregelt | Anzeige bei der zuständigen Behörde |
| Rheinland-Pfalz | nur gefährliche Hunde | nicht geregelt | Nachweis bei der zuständigen Behörde |
| Saarland | nur gefährliche Hunde, dauerhafte Kennzeichnung | nicht geregelt | Nachweis bei der Ortspolizeibehörde |
| Sachsen | keine landesweite Pflicht gefunden | nicht geregelt | nicht geregelt |
| Sachsen-Anhalt | jeder Hund | bis 6 Monate | zuständige Behörde, sofort nach Beginn der Haltung |
| Schleswig-Holstein | jeder Hund | älter als 3 Monate | im Hundegesetz nicht vorgeschrieben |
| Thüringen | jeder Hund | kein Alter genannt | Chip der zuständigen Behörde melden |
Neben den Regeln der Länder können Städte und Gemeinden eigene Vorschriften haben. Fragen Sie im Zweifel beim Ordnungsamt nach.
Wo nur bestimmte Hunde einen Chip brauchen
In Nordrhein-Westfalen braucht ein großer Hund einen Chip. Groß ist ein Hund, der ausgewachsen mindestens 40 Zentimeter Schulterhöhe oder 20 Kilogramm erreicht. Dasselbe gilt dort für gefährliche Hunde.
In Hessen und Rheinland-Pfalz müssen nur gefährliche Hunde gechippt sein, in Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland brauchen sie eine dauerhafte Kennzeichnung. In Baden-Württemberg gilt das für Kampfhunde und gefährliche Hunde. Welche Hunde als gefährlich gelten, legt jedes Land selbst fest.
Im Landesrecht von Bayern und Sachsen steht keine Pflicht, alle Hunde zu chippen. Für eine Reise ins EU-Ausland braucht Ihr Hund den Chip trotzdem.
Ab 2036 gilt die Chippflicht in der ganzen EU
Am 17. Juni 2026 hat die EU eine Verordnung über das Wohlergehen und die Rückverfolgbarkeit von Hunden und Katzen beschlossen. Danach muss jeder Hund und jede Katze einen Chip tragen und in einer staatlichen Datenbank registriert sein. Die Pflicht beginnt für die einzelnen Gruppen zu verschiedenen Terminen.
- Wer Hunde oder Katzen verkauft, verschenkt oder im Internet anbietet, muss sie ab dem 31. August 2030 gechippt und registriert abgeben. Ausgenommen ist nur, wer gelegentlich ein Tier verschenkt, ohne es im Internet anzubieten.
- Für alle anderen Hundehalter gilt die Pflicht ab dem 31. August 2036.
- Für alle anderen Katzenhalter gilt sie ab dem 31. August 2041.
Gechippt werden muss ein Tier dann spätestens mit 3 Monaten. Die Tierarztpraxis trägt es innerhalb von 2 Werktagen in die Datenbank ein. Ein Chip, den Ihr Tier vor dem 31. August 2028 bekommen hat, zählt weiter, solange er lesbar ist.
Ohne Registrierung hilft der Chip nicht weiter
Der Chip speichert nur eine Nummer, keinen Namen und keine Adresse. Findet jemand Ihr entlaufenes Tier und lässt den Chip auslesen, hat er damit noch keinen Weg zu Ihnen. Den bekommt er erst, wenn die Nummer in einem Haustierregister mit Ihren Kontaktdaten verbunden ist.
- Lassen Sie sich die Chipnummer nach dem Setzen geben und heben Sie sie auf.
- Tragen Sie Ihr Tier kostenlos bei einem Haustierregister ein, etwa bei TASSO oder bei FINDEFIX, dem Register des Deutschen Tierschutzbundes.
- Verlangt Ihr Bundesland eine Anmeldung bei einer Behörde oder einem Landesregister, erledigen Sie diese zusätzlich. In Bremen zählt nur ein Haustierregister, das die Behörde anerkannt hat.
- Melden Sie Umzug, neue Telefonnummer, Abgabe oder Tod Ihres Tieres. In Hamburg haben Sie dafür 2 Wochen Zeit, in Berlin müssen Sie es sofort tun.
Was das Chippen beim Tierarzt kostet
Jede Tierarztpraxis rechnet nach der Gebührenordnung für Tierärzte ab, kurz GOT. Diese Preisliste nennt einen Grundpreis, den die Praxis bis zum Dreifachen erhöhen darf. Dazu kommen 19 Prozent Umsatzsteuer.
Das Setzen des Chips kostet im einfachen Satz 10,24 Euro und im dreifachen Satz mit Steuer 36,56 Euro. Für die Dokumentation kann die Praxis 5,50 Euro berechnen, für das Ablesen eines Chips 4,59 Euro.
| Leistung | Nummer auf der Rechnung | einfacher Satz | dreifacher Satz mit Steuer |
|---|---|---|---|
| Chip setzen | 238 | 10,24 Euro | 36,56 Euro |
| Dokumentation der Kennzeichnung | 239 | 5,50 Euro | 19,63 Euro |
| Chip oder Tätowierung ablesen | 240 | 4,59 Euro | 16,39 Euro |
Eine Narkose braucht Ihr Tier für den Chip nicht, das Tierschutzgesetz verlangt dafür keine Betäubung. Die Praxis setzt den Chip mit einer Spritze unter die Haut, in Niedersachsen an der linken Halsseite. Ob der Chip noch lesbar ist, kann die Praxis bei der jährlichen Vorsorgeuntersuchung prüfen.
Katze chippen, wo es heute schon Pflicht ist
Eine Chippflicht für alle Katzen gibt es in Deutschland heute noch nicht. Das Tierschutzgesetz erlaubt den Ländern aber, Gebiete festzulegen, in denen zu viele frei lebende Katzen leiden. Dort kann eine Katzenschutzverordnung für Katzen mit Freigang Kastration, Chip und Registrierung vorschreiben.
Ein Beispiel ist Berlin. Dort darf seit dem 9. Juni 2022 keine unkastrierte Katze mehr unbeaufsichtigt nach draußen. Eine kastrierte Katze mit Freigang muss gechipt und bei einer anerkannten Stelle registriert sein. Anerkannt sind dort TASSO, FINDEFIX und die Internationale Zentrale Tierregistrierung. Ob an Ihrem Wohnort eine solche Verordnung gilt, sagt Ihnen das Ordnungsamt oder das Veterinäramt.
Ohne Chip keine Reise ins EU-Ausland
Für private Reisen mit Hund, Katze oder Frettchen in ein anderes EU-Land ist der Chip Pflicht. Er muss den weltweit üblichen Normen entsprechen und eine 15-stellige Nummer haben. Eine gut lesbare Tätowierung reicht nur, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 gestochen wurde.
Wichtig ist die Reihenfolge: Erst kommt der Chip, dann die Tollwutimpfung. Eine Impfung vor dem Chip zählt für die Reise nicht. Was außerdem im Ausweis stehen muss, erklärt der Ratgeber zum EU-Heimtierausweis.
Häufige Fragen
Muss ich meine Katze chippen lassen?
Eine Chippflicht für alle Katzen gibt es in Deutschland heute noch nicht. Wo eine Katzenschutzverordnung gilt, etwa in Berlin, müssen Katzen mit Freigang gechippt und registriert sein. Ab dem 31. August 2041 schreibt eine EU-Verordnung den Chip für alle Katzen vor.
Was kostet es, einen Hund chippen zu lassen?
Das Chippen eines Hundes kostet beim Tierarzt 12,19 bis 36,56 Euro mit Steuer. Berechnet die Praxis zusätzlich die Dokumentation, kommen 6,55 bis 19,63 Euro dazu. Der Eintrag bei TASSO oder FINDEFIX ist kostenlos.
Wo registriere ich den Chip meines Hundes?
Den Chip Ihres Hundes registrieren Sie kostenlos bei einem Haustierregister wie TASSO oder FINDEFIX. In einigen Bundesländern müssen Sie den Hund zusätzlich bei einer Behörde oder einem Landesregister anmelden, etwa in Niedersachsen, Berlin und Hamburg. In Bremen zählt nur ein Register, das die Behörde anerkannt hat.
Braucht mein Hund für das Chippen eine Narkose?
Nein, für das Chippen braucht Ihr Hund keine Narkose. Die Praxis setzt den Chip mit einer Spritze unter die Haut. Das Tierschutzgesetz verlangt dafür keine Betäubung.
Gilt in Bayern eine Chippflicht für Hunde?
Nein, im bayerischen Landesrecht steht keine Chippflicht für alle Hunde. Für Reisen ins EU-Ausland braucht Ihr Hund trotzdem einen Chip. Ab dem 31. August 2036 schreibt eine EU-Verordnung den Chip für alle Hunde vor.
Zählt ein alter Chip nach den neuen EU-Regeln weiter?
Ja, ein Chip, den Ihr Tier vor dem 31. August 2028 bekommen hat, zählt nach den neuen EU-Regeln weiter, solange er lesbar ist. Ist er nicht mehr lesbar, braucht Ihr Tier einen neuen Chip. Die neue Nummer tragen Sie dann im Register ein.
