Wofür Sie den EU-Heimtierausweis brauchen
Reisen Sie mit Hund, Katze oder Frettchen in ein anderes EU-Land, ist der EU-Heimtierausweis Pflicht. Das gilt auch für Reisen nach Nordirland. Ausgestellt wird er nur für Tiere, deren Besitzer in der EU wohnen.
Im Ausweis stehen eine Beschreibung Ihres Tieres, die Nummer seines Chips oder seiner Tätowierung und der Nachweis der Tollwutimpfung. Dazu kommen Ihre Kontaktdaten und die der Tierärztin, die ihn ausgestellt hat. Bei einer Kontrolle an der Grenze wird der Chip ausgelesen und mit dem Ausweis verglichen.
Wer den EU-Heimtierausweis ausstellen darf
Den Ausweis darf nur eine Tierärztin oder ein Tierarzt ausstellen, den die zuständige Behörde dazu ermächtigt hat. Bei angestellten Tierärzten braucht jeder eine eigene Ermächtigung für seine Praxis, schreibt die Sächsische Landestierärztekammer. Fragen Sie deshalb bei der Terminvereinbarung, ob Ihre Praxis Heimtierausweise ausstellt.
Die Praxis muss jeden ausgestellten Ausweis mit Passnummer, Chipnummer und Ihren Angaben dokumentieren und diese Unterlagen mindestens 3 Jahre aufbewahren. So lässt sich später nachvollziehen, wer den Ausweis ausgestellt hat.
Erst der Chip, dann die Tollwutimpfung
Für einen gültigen Ausweis kommt es auf die Reihenfolge an. Die Tollwutimpfung zählt nur, wenn sie nach dem Chip gesetzt oder der Chip vorher ausgelesen wurde. Ist es umgekehrt, muss die Impfung wiederholt werden.
- Die Tierärztin setzt den Chip oder liest einen vorhandenen Chip aus. Er muss einer weltweiten Norm entsprechen und eine 15-stellige Nummer haben.
- Ihr Tier bekommt die Tollwutimpfung. Es muss dabei mindestens 12 Wochen alt sein.
- Die Tierärztin trägt Chip und Impfung in den Ausweis ein. Die Seite mit der Chipnummer und den Impfaufkleber versiegelt sie mit einer Klebefolie.
- Nach der ersten Impfung warten Sie mindestens 21 Tage. Erst dann gilt der Schutz, und Ihr Tier darf reisen.
- Lassen Sie jede Auffrischung impfen, bevor die alte Impfung abläuft. Sonst beginnt die Wartezeit von vorn.
Junge Hunde und Katzen ohne gültigen Tollwutschutz dürfen aus anderen EU-Ländern nicht nach Deutschland einreisen. Weil die Impfung frühestens mit 12 Wochen erfolgt und erst nach 21 Tagen gilt, kann ein Welpe deshalb frühestens mit gut 15 Wochen über die Grenze. Wann eine Impfung reicht und wann Ihr Tier zusätzlich einen Bluttest braucht, steht im Ratgeber zu Tollwutimpfung und Titertest für Reisen.
Was der EU-Heimtierausweis beim Tierarzt kostet
Einen festen Preis für den Ausweis gibt es nicht. Die Praxis berechnet nach der Gebührenordnung für Tierärzte die Leistungen, die nötig sind, dazu das Ausstellen und Ausfüllen des Ausweises. Den Ausweis selbst darf sie als Material berechnen, ebenso den Impfstoff.
Die wichtigsten Leistungen kosten im einfachen Satz zwischen 4,59 Euro für das Ablesen eines Chips und 23,62 Euro für die Untersuchung. Den Chip zu setzen kostet 10,24 Euro, die Spritze 11,50 Euro. Im dreifachen Satz sind es 70,86 Euro für die Untersuchung und 30,72 Euro für den Chip, jeweils ohne Steuer.
| Leistung | Nummer auf der Rechnung | einfacher Satz | dreifacher Satz |
|---|---|---|---|
| Allgemeine Untersuchung mit Beratung | 16 | 23,62 Euro | 70,86 Euro |
| Spritze, nicht in die Vene | 221 | 11,50 Euro | 34,50 Euro |
| Chip setzen | 238 | 10,24 Euro | 30,72 Euro |
| Chip ablesen | 240 | 4,59 Euro | 13,77 Euro |
Zusammen kosten Untersuchung, Chip und Tollwutimpfung so 53,98 bis 161,94 Euro mit 19 Prozent Umsatzsteuer. Trägt Ihr Tier schon einen Chip, entfällt das Setzen, und die Praxis liest ihn nur aus. Was die einzelnen Sätze bedeuten, erklärt der Ratgeber zu den Tierarztkosten.
Was seit April 2026 für Reisen neu gilt
Seit dem 22. April 2026 gelten neue Regeln der EU für private Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen. Sie sollen den illegalen Handel mit Welpen erschweren. Die Behörden kontrollieren deshalb strenger, ob Chip, Ausweis und Impfung zusammenpassen.
- In einem Fahrzeug dürfen höchstens 5 Tiere mitreisen. Mehr sind nur für Ausstellungen, Wettkämpfe oder Training erlaubt, und alle Tiere müssen dann älter als 6 Monate sein.
- Reist eine andere Person mit Ihrem Tier, braucht sie eine schriftliche Erklärung von Ihnen.
- Ab dem 1. Januar 2028 müssen neu ausgestellte Ausweise einem neuen Muster entsprechen.
Hat Ihr Tier schon einen EU-Heimtierausweis nach den alten Regeln, bleibt er ohne zeitliche Grenze gültig. Voraussetzung ist, dass der Tollwutschutz darin lückenlos eingetragen ist. Umtauschen müssen Sie ihn nicht. Welche weiteren Pflichten Tierhalter haben, steht im eigenen Ratgeber.
Häufige Fragen
Wo bekomme ich einen EU-Heimtierausweis für meinen Hund?
Einen EU-Heimtierausweis bekommen Sie bei einer Tierärztin oder einem Tierarzt, die von der zuständigen Behörde dazu ermächtigt sind. Nicht jede Praxis stellt Ausweise aus. Fragen Sie deshalb schon bei der Terminvereinbarung danach.
Was kostet ein EU-Heimtierausweis beim Tierarzt?
Einen festen Preis für den EU-Heimtierausweis gibt es nicht. Untersuchung, Chip und Tollwutimpfung kosten nach der Gebührenordnung für Tierärzte 53,98 bis 161,94 Euro mit Steuer. Impfstoff und Ausweis berechnet die Praxis zusätzlich als Material.
Muss ich den alten EU-Heimtierausweis umtauschen?
Nein, einen alten EU-Heimtierausweis müssen Sie nicht umtauschen. Er bleibt ohne zeitliche Grenze gültig, solange der Tollwutschutz darin lückenlos eingetragen ist. Erst ab 2028 stellen Praxen neue Ausweise nach einem neuen Muster aus.
Ab welchem Alter darf ein Welpe mit EU-Heimtierausweis reisen?
Ein Welpe darf mit EU-Heimtierausweis frühestens mit gut 15 Wochen nach Deutschland reisen. Die Tollwutimpfung ist ab 12 Wochen möglich, der Schutz gilt aber erst 21 Tage später. Junge Tiere ohne gültigen Schutz lässt Deutschland aus anderen EU-Ländern nicht einreisen.
Brauche ich den EU-Heimtierausweis auch innerhalb von Deutschland?
Nein, Pflicht ist der EU-Heimtierausweis für Reisen zwischen EU-Ländern. Innerhalb Deutschlands verlangt ihn kein Gesetz. Viele Halter nutzen ihn trotzdem als Impfpass, weil die Tierärztin alle Impfungen darin eintragen kann.
