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Tollwut-Titertest beim Hund, wann Sie ihn brauchen

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Einen Tollwut-Titertest braucht Ihr Hund für die Rückkehr aus Ländern außerhalb der EU, die nicht auf der Liste der EU stehen. Dazu gehören etwa die Türkei, Tunesien und Thailand. Das Blut wird frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung abgenommen. Machen Sie den Test vor der Abreise, sonst muss Ihr Hund 90 Tage warten.

Blutprobe frühestens nach der Impfung
30 Tage
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Tollwutantikörper-Titrationstest, Stand 2. Oktober 2026
Untersuchung, Blutprobe, Versand, mit Steuer
ab 52,53 Euro
Gebührenordnung für Tierärzte, Preisliste im einfachen Satz, ohne Kosten des Labors, Stand 15. März 2023
Tierarzt nimmt einem Hund Blut am Vorderbein ab, eine Helferin hält ihn
Für den Titertest nimmt der Tierarzt dem Hund eine kleine Blutprobe am Vorderbein ab. Bild: KI generiert.

Wann Ihr Hund einen Tollwut-Titertest braucht

Der Tollwut-Titertest ist ein Bluttest. Er misst, wie viele Abwehrstoffe gegen Tollwut Ihr Hund nach der Impfung im Blut hat, und zeigt so, ob die Impfung gewirkt hat. Diese Abwehrstoffe heißen Antikörper. Die EU verlangt den Test, wenn ein Hund aus bestimmten Ländern außerhalb der EU einreist, und dasselbe gilt für Katzen und Frettchen.

Innerhalb der EU braucht Ihr Hund keinen Titertest. Dort reichen ein Chip, eine gültige Tollwutimpfung und der EU-Heimtierausweis. Auch aus 57 Ländern und Gebieten außerhalb der EU, die die EU-Kommission auf zwei Listen führt, kommt er ohne Test zurück.

Für den Test gelten feste Fristen. Das Blut darf frühestens 30 Tage nach der ersten Tollwutimpfung abgenommen werden. Zwischen Blutprobe und der Bescheinigung für die Einreise müssen dann mindestens 90 Tage liegen. Diese Wartezeit entfällt, wenn Ihr Hund in der EU lebt und der Test schon vor der Abreise gemacht und im Ausweis eingetragen wurde.

Aus diesen 57 Ländern kommt Ihr Hund ohne Titertest zurück

Die EU-Kommission führt die Länder und Gebiete, aus denen kein Titertest nötig ist, auf zwei Listen. Auf die Listen kommt ein Land nur auf Antrag, wenn es für Heimtiere Regeln wie die EU hat oder Tollwut nachweislich überwacht und bekämpft. Serbien und Montenegro stehen seit 2026 auf der zweiten Liste.

Länder und Gebiete außerhalb der EU, aus denen Hunde, Katzen und Frettchen ohne Titertest in die EU zurückkommen, Stand der Listen der EU-Kommission.
RegionLänder und Gebiete
EuropaAndorra, Bosnien und Herzegowina, Färöer, Gibraltar, Guernsey, Island, Isle of Man, Jersey, Liechtenstein, Monaco, Montenegro, Nordmazedonien, San Marino, Schweiz, Serbien, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich
AmerikaArgentinien, Chile, Falklandinseln, Grönland, Kanada, Mexiko, St. Pierre und Miquelon, USA mit Amerikanisch-Samoa, Guam, Nördlichen Marianen, Puerto Rico und Amerikanischen Jungferninseln
Karibik und BermudaAntigua und Barbuda, Aruba, Barbados, Bermuda, Bonaire, Sint Eustatius und Saba, Britische Jungferninseln, Curaçao, Jamaika, Kaimaninseln, Montserrat, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Sint Maarten, Trinidad und Tobago
Asien und GolfBahrain, Hongkong, Japan, Malaysia, Singapur, Taiwan, Vereinigte Arabische Emirate
OzeanienAustralien, Fidschi, Französisch-Polynesien, Neukaledonien, Neuseeland, Vanuatu, Wallis und Futuna
Atlantik und Indischer OzeanAscension, Mauritius, St. Helena

Nicht auf den Listen stehen zum Beispiel die Türkei, Albanien, die Ukraine, Ägypten, Marokko, Tunesien und Thailand. Für die Rückkehr aus diesen Ländern braucht Ihr Hund den Titertest.

Die Ausnahme gilt nur, wenn Ihr Hund direkt aus einem gelisteten Land kommt oder sich nur in gelisteten Ländern aufgehalten hat. Fliegen Sie über ein anderes Land, darf er das Flugzeug oder die internationale Zone des Flughafens nicht verlassen. Sie unterschreiben dann eine Erklärung, dass er unterwegs keinen Kontakt zu Tieren hatte, die sich mit Tollwut anstecken können.

So planen Sie den Titertest vor der Reise

Am einfachsten machen Sie den Test, bevor Sie mit Ihrem Hund die EU verlassen. Dann reisen Sie ohne Wartezeit zurück.

Vom Chip bis zum Eintrag im Ausweis
  1. Chip und Tollwutimpfung

    Ihr Hund bekommt zuerst den Chip und danach die Tollwutimpfung. Bei der Impfung muss er mindestens 12 Wochen alt sein.

  2. 30 Tage warten

    Frühestens 30 Tage nach der ersten Impfung nimmt eine zugelassene Tierärztin das Blut ab. Ist Ihr Hund schon länger lückenlos geimpft, geht das jederzeit.

  3. Probe ins Labor

    Die Praxis schickt die Probe an ein Labor, das die EU für diesen Test benannt hat. Das Ergebnis eines anderen Labors zählt nicht.

  4. Ergebnis prüfen

    Der Test muss mindestens 0,5 Internationale Einheiten Antikörper je Milliliter Blut zeigen. Das Labor bestätigt das Ergebnis in einem amtlichen Bericht.

  5. Eintrag im Ausweis

    Die Tierärztin trägt den Test in den EU-Heimtierausweis ein. Steht er dort vor der Abreise, entfällt bei der Rückkehr die Wartezeit von 90 Tagen.

  6. Rechtzeitig auffrischen

    Lassen Sie jede Auffrischung impfen, bevor die alte Impfung abläuft. Dann gilt der Test weiter, und Ihr Hund braucht keinen neuen.

Was ein Tollwut-Titertest kostet

Einen festen Preis für den Titertest gibt es nicht. Die Praxis berechnet ihre Leistungen nach der Gebührenordnung für Tierärzte, kurz GOT, und zwar mit dem Ein- bis Dreifachen des einfachen Preises. Die Untersuchung kostet im einfachen Satz 23,62 Euro, die Blutentnahme 10,26 Euro und das Fertigmachen der Probe für den Versand ebenfalls 10,26 Euro.

Leistungen der Praxis für den Titertest nach der GOT, ohne Umsatzsteuer und ohne Kosten des Labors.
LeistungNummer auf der RechnungEinfacher SatzDreifacher Satz
Untersuchung mit Beratung1623,62 Euro70,86 Euro
Blut aus der Vene abnehmen62710,26 Euro30,78 Euro
Probe für den Versand fertig machen14410,26 Euro30,78 Euro
Blutprobe aufbereiten, zum Beispiel zentrifugieren60827,10 Euro81,30 Euro

Untersuchung, Blutentnahme und Versand kosten zusammen 44,14 bis 132,42 Euro ohne Steuer, mit 19 Prozent Umsatzsteuer 52,53 bis 157,58 Euro. Bereitet die Praxis das Blut selbst auf, kommen 27,10 bis 81,30 Euro dazu. Die Untersuchung im Labor berechnet die Praxis zusätzlich. Fragen Sie vorher, was das Labor verlangt.

Warum die Tollwutimpfung auch in Deutschland zählt

Deutschland gilt seit 2008 als frei von der Tollwut, die Füchse und andere Landtiere übertragen. In Fledermäusen kommen aber verwandte Viren vor, die ebenfalls Tollwut auslösen können, schreibt das Friedrich-Loeffler-Institut. Dazu kommen eingeschleppte Fälle. Im Februar 2026 wurde in Rheinland-Pfalz Tollwut bei einem jungen Hund aus Russland festgestellt, dessen Papiere nach dem Institut vermutlich nicht echt waren.

Kommt ein Hund oder eine Katze mit einem tollwütigen Tier in Berührung, entscheidet die Impfung über sein Leben. Ohne gültige Impfung ordnet das Veterinäramt nach der Tollwut-Verordnung an, das Tier zu töten. Im Einzelfall kann es stattdessen erlauben, das Tier mindestens 3 Monate sicher einzusperren. Ist Ihr Tier gültig geimpft, wird es nur amtlich beobachtet und sofort nachgeimpft.

Gültig ist die Impfung nach der Tollwut-Verordnung frühestens 21 Tage nach der ersten Impfung. Jede Auffrischung muss in dem Abstand erfolgen, den der Hersteller des Impfstoffs angibt.

Was bei der Rückkehr aus dem Ausland sonst gilt

Der Titertest ist nicht die einzige Regel für die Rückreise in die EU.

  • Stehen Impfung und, wo nötig, Titertest nicht schon vor der Abreise im EU-Heimtierausweis, braucht Ihr Hund für die Einreise eine Gesundheitsbescheinigung. Eine Tierärztin stellt sie aus, die Behörde bestätigt sie, und sie gilt 10 Tage bis zur Kontrolle an der Grenze.
  • Aus einem Land außerhalb der EU reisen Sie grundsätzlich nur über bestimmte Einreiseorte ein. Dort lesen Zoll oder Veterinärdienst den Chip aus und vergleichen ihn mit den Papieren. Ausgenommen sind unter anderem die Schweiz, Andorra und Island.
  • Hunde, die nach Finnland, Irland, Malta, Norwegen oder Nordirland reisen, brauchen 24 bis 120 Stunden vor der Einreise eine Behandlung gegen einen Bandwurm.
  • Ihr Reiseziel außerhalb der EU kann eigene Regeln haben. Fragen Sie rechtzeitig bei dessen Botschaft oder Veterinärbehörde nach.

Für einen Hund aus dem Tierschutz im Ausland gelten andere Regeln als für den Urlaub. Was dann nötig ist und auf welche Krankheiten Sie einen Hund aus dem Ausland testen lassen sollten, hängt vom Herkunftsland ab.

Häufige Fragen

Wie lange ist ein Tollwut-Titertest beim Hund gültig?

Ein Tollwut-Titertest beim Hund bleibt gültig, solange Sie jede Auffrischung rechtzeitig impfen lassen. Läuft die Impfung ab, beginnt alles von vorn, mit neuer Impfung und neuem Test. Lassen Sie deshalb jede Auffrischung vor dem Ablaufdatum eintragen.

Wann muss der Tollwut-Titertest vor einer Reise mit dem Hund gemacht werden?

Den Tollwut-Titertest machen Sie am besten vor der Abreise, frühestens 30 Tage nach der ersten Tollwutimpfung. Steht das Ergebnis vor der Abreise im EU-Heimtierausweis, reist Ihr Hund ohne Wartezeit zurück. Wird das Blut erst im Ausland abgenommen, muss er 90 Tage warten.

Braucht mein Hund für Reisen innerhalb der EU einen Tollwut-Titertest?

Nein, für Reisen innerhalb der EU braucht Ihr Hund keinen Tollwut-Titertest. Dort reichen Chip, eine gültige Tollwutimpfung und der EU-Heimtierausweis. Den Test verlangt die EU erst bei der Einreise aus bestimmten Ländern außerhalb der EU.

Braucht mein Hund nach einem Urlaub in der Türkei einen Tollwut-Titertest?

Ja, für die Rückkehr aus der Türkei braucht Ihr Hund einen Tollwut-Titertest. Die Türkei steht auf keiner der beiden Listen der EU-Kommission. Machen Sie den Test vor der Abreise und lassen Sie ihn eintragen, sonst muss Ihr Hund 90 Tage warten.

Braucht mein Hund für die Rückkehr aus der Schweiz oder Großbritannien einen Titertest?

Nein, für die Rückkehr aus der Schweiz oder aus Großbritannien braucht Ihr Hund keinen Tollwut-Titertest. Beide stehen auf den Listen der EU-Kommission. Chip und gültige Tollwutimpfung braucht er trotzdem.

Was kostet ein Tollwut-Titertest für den Hund?

Für einen Tollwut-Titertest berechnet die Praxis für Untersuchung, Blutentnahme und Versand 52,53 bis 157,58 Euro mit Steuer. Das sind die Preise der Gebührenordnung für Tierärzte im einfachen bis dreifachen Satz. Die Untersuchung im Labor kommt dazu.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Tollwutantikörper-Titrationstest, Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat,
  2. Reisen mit Heimtieren, Hunde, Katzen und Frettchen, erschienen am 24. Juli 2026, Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat,
  3. EU-Tiergesundheitsbescheinigung und Erklärung, Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat,
  4. Bandwurm Echinococcus multilocularis, Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat,
  5. Bringing a pet into the EU from a non-EU country, Europäische Kommission, Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit,
  6. Listing of territories and non-EU countries (Anhang I und II der Durchführungsverordnung (EU) 2026/636), Europäische Kommission, Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit,
  7. Delegierte Verordnung (EU) 2026/131 der Kommission vom 20. Januar 2026 über die Verbringung von Heimtieren zu nichtkommerziellen Zwecken, Artikel 14, 17 und 20, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex),
  8. Tollwut-Verordnung, § 1 (wirksamer Impfschutz) und § 9 (Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  9. Aktuelles zur Tollwut in Deutschland, Kurznachricht vom 20. Februar 2026, Friedrich-Loeffler-Institut,
  10. Anlage zur Tierärztegebührenordnung, Gebührenverzeichnis (Nr. 16, 144, 608, 627), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.