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Kann ich ein Rezept vom Tierarzt in der Apotheke einlösen?

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Ja, ein Rezept vom Tierarzt können Sie in jeder Apotheke einlösen. Seit dem 1. Januar 2026 dürfen Apotheken mit Erlaubnis der Behörde rezeptpflichtige Mittel, die nur für Tiere wie Hund und Katze zugelassen sind, auch verschicken. Ein Rezept ohne Beratung kostet in der Praxis 3,07 bis 9,21 Euro plus Steuer. Günstiger als die Praxis ist die Apotheke nicht automatisch.

Rezept ohne Beratung beim Tierarzt
3,07 bis 9,21 Euro plus Steuer
Gebührenordnung für Tierärzte, Preisliste Nummer 90, einfacher bis dreifacher Satz, Stand 22. November 2022
Gültigkeit eines Rezepts für Antibiotika
5 Tage
EU-Verordnung über Tierarzneimittel 2019/6, Regel zu tierärztlichen Verschreibungen, Stand 28. Januar 2022
Höchster Praxisaufschlag bei sehr teuren Mitteln
20 Prozent
Arzneimittelpreisverordnung, Zuschläge der Tierärzte, für den Teil des Einkaufspreises über 127,82 Euro, Stand 9. Juni 2026
Neutrale Medikamentenschachteln und eine Tablettendose neben einer Hundeleine, dahinter ein liegender Hund
Medikamente für Tiere gibt es in der Praxis und mit Rezept auch in der Apotheke. Bild: KI generiert.

In welcher Apotheke Sie ein Tierarzt-Rezept einlösen

Ein rezeptpflichtiges Mittel für Ihr Tier bekommen Sie auf zwei Wegen. Entweder gibt Ihnen die Praxis das Mittel selbst mit, denn Tierärzte dürfen Medikamente an die Halter der Tiere abgeben, die sie behandeln. Oder Sie bekommen ein Rezept und lösen es in einer Apotheke ein.

Ein Rezept vom Tierarzt gilt in der ganzen EU. Sie können es also auch im Urlaub in einer Apotheke vor Ort einlösen.

Für Antibiotika und andere Mittel gegen Bakterien, Viren, Pilze oder Einzeller gilt eine kurze Frist. Ein solches Rezept ist nur 5 Tage nach der Ausstellung gültig. Lösen Sie es deshalb gleich ein.

Wann Ihnen der Tierarzt ein Rezept ausstellt

Ein Rezept darf die Praxis erst ausstellen, wenn sie Ihr Tier untersucht oder seinen Gesundheitszustand auf andere passende Weise geprüft hat. Ein Rezept ohne jede Prüfung des Tieres ist deshalb nicht erlaubt.

Das Gesetz erlaubt beide Wege, die Abgabe in der Praxis und das Rezept für die Apotheke. Möchten Sie das Mittel lieber in der Apotheke kaufen, fragen Sie die Praxis nach einem Rezept.

Für ein Rezept ohne Beratung berechnet die Praxis nach der Gebührenordnung für Tierärzte, kurz GOT, 3,07 Euro im einfachen Satz und höchstens 9,21 Euro. Berät sie Sie dabei oder untersucht sie Ihr Tier erneut, kostet das mehr, eine Untersuchung zum Beispiel 23,62 bis 70,86 Euro. Auf alle Beträge kommen 19 Prozent Umsatzsteuer.

Was ein Rezept vom Tierarzt nach der GOT kosten kann, je nachdem, ob die Praxis berät oder untersucht. Alle Beträge ohne Steuer.
LeistungNummer auf der Rechnungeinfacher Satzdreifacher Satz
Rezept ohne Beratung903,07 Euro9,21 Euro
Beratung ohne Untersuchung, auch am Telefon111,26 Euro33,78 Euro
Folgeuntersuchung im selben Krankheitsfall3419,74 Euro59,22 Euro
Allgemeine Untersuchung mit Beratung1623,62 Euro70,86 Euro

Ist die Apotheke günstiger als der Tierarzt?

Medikamente sind ein eigener Posten der Tierarztkosten für Hund und Katze, denn für sie hat die GOT keine Preise. Hier gilt die Arzneimittelpreisverordnung. Sie legt für rezeptpflichtige Mittel fest, wie viel die Praxis höchstens auf ihren Einkaufspreis aufschlagen darf. Das gilt für Mittel, die sie Ihnen mitgibt, und für Mittel, die sie in der Praxis anwendet.

Bei günstigen Mitteln sind die erlaubten Aufschläge prozentual hoch. Liegt der Einkaufspreis über 51,13 Euro, sinkt der erlaubte Aufschlag für den Betrag darüber stufenweise auf höchstens 25 Prozent und bei mehr als 127,82 Euro auf höchstens 20 Prozent.

Auch die Apotheke hat bei rezeptpflichtigen Tiermitteln Höchstaufschläge. Bei einem Einkaufspreis zwischen 35,95 Euro und 543,91 Euro darf sie bis zu 30 Prozent aufschlagen. Bei teuren Mitteln liegt die erlaubte Obergrenze der Praxis deshalb unter der der Apotheke.

Für Mittel ohne Rezeptpflicht gibt es keine festen Höchstpreise, dort lohnt ein Preisvergleich. Bedenken Sie beim Vergleich auch die Kosten für das Rezept. Auf alle Medikamente kommen 19 Prozent Umsatzsteuer.

Tiermedikamente online bestellen, was seit 2026 gilt

Seit dem 1. Januar 2026 dürfen Apotheken in Deutschland rezeptpflichtige Tiermittel verschicken. Das gilt nur für Mittel, die ausschließlich für Tiere zugelassen sind, die keine Lebensmittel liefern, also etwa für Hund und Katze. Die Apotheke braucht dafür eine Erlaubnis der Behörde, und Sie brauchen ein Rezept.

Bestellen Sie rezeptpflichtige Tiermittel nur bei einer Apotheke mit Sitz in Deutschland. Das EU-Recht erlaubt diesen Versand nur innerhalb des Landes, in dem die Apotheke sitzt. Mittel ohne Rezeptpflicht durften Apotheken schon vorher verschicken.

Zugelassene Online-Händler für Tiermittel zeigen auf jeder Seite, auf der sie solche Mittel anbieten, ein gemeinsames EU-Logo. Ein Klick darauf führt zu ihrem Eintrag in der amtlichen Liste ihres Landes.

Auch die Praxis darf Ihnen im Einzelfall ein rezeptpflichtiges Mittel für Hund oder Katze schicken, wenn sie Ihr Tier behandelt und vorher selbst ein Rezept ausgestellt hat. Die Menge ist dann auf eine kurze Weiterbehandlung begrenzt.

Medikamente für Menschen nur auf Anweisung der Praxis

Ein Medikament für Menschen dürfen Sie Ihrem Tier nur geben, wenn Ihre Tierärztin es verschrieben oder mitgegeben hat. Dazu gehört eine Anweisung der Praxis für genau diesen Fall. So schreibt es das Tierarzneimittelgesetz vor.

Die Praxis selbst setzt ein Mittel für Menschen nur ausnahmsweise ein. Das EU-Recht erlaubt das, wenn es für die Tierart und die Krankheit kein passendes Tiermittel gibt, vor allem, um Ihrem Tier unnötiges Leiden zu ersparen.

Mit jedem Mittel, das Ihnen die Praxis mitgibt, bekommen Sie eine schriftliche oder elektronische Anweisung. Darin steht, wie, wann und wie lange Sie es geben.

Reste aus einer früheren Packung dürfen Sie bei einer neuen Erkrankung nur geben, wenn die Praxis Ihnen dafür eine neue Anweisung gegeben hat.

Was auf einem Rezept vom Tierarzt stehen muss

Das EU-Recht schreibt vor, was ein Rezept vom Tierarzt mindestens enthält. Prüfen Sie es, bevor Sie die Praxis verlassen.

  • Das Rezept nennt Ihr Tier sowie Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten.
  • Es nennt das Datum und die Tierärztin mit Kontaktdaten und Unterschrift.
  • Es nennt das Mittel mit Wirkstoff, Form, Stärke und Menge.
  • Es beschreibt, wie Ihr Tier das Mittel bekommen soll, und enthält nötige Warnhinweise.
  • Es vermerkt, wenn die Tierärztin ausnahmsweise ein Mittel verschreibt, das für Ihr Tier nicht zugelassen ist.

Häufige Fragen

Darf ich rezeptpflichtige Tiermedikamente in der Apotheke statt beim Tierarzt kaufen?

Ja, mit einem Rezept Ihrer Tierärztin bekommen Sie rezeptpflichtige Tiermedikamente in jeder Apotheke. Das Gesetz erlaubt beide Wege, die Abgabe in der Praxis und das Rezept für die Apotheke. Fragen Sie die Praxis nach einem Rezept, wenn Sie lieber die Apotheke nutzen.

Wie lange ist ein Rezept für Antibiotika vom Tierarzt gültig?

Ein Rezept vom Tierarzt für Antibiotika und andere Mittel gegen Erreger ist 5 Tage nach der Ausstellung gültig. So legt es die EU-Verordnung über Tierarzneimittel fest. Lösen Sie ein solches Rezept deshalb gleich ein.

Was kostet ein Folgerezept beim Tierarzt?

Ein Folgerezept ohne Beratung kostet beim Tierarzt 3,07 bis 9,21 Euro plus 19 Prozent Umsatzsteuer. Berät die Praxis Sie dabei oder untersucht sie Ihr Tier, berechnet sie diese Leistung. Eine Beratung ohne Untersuchung kostet 11,26 bis 33,78 Euro ohne Steuer.

Darf ich Medikamente für meinen Hund online bestellen?

Ja, Medikamente für Ihren Hund dürfen Sie online bestellen, rezeptpflichtige seit dem 1. Januar 2026 mit einem Rezept. Die Apotheke muss in Deutschland sitzen und eine Erlaubnis für den Versand haben. Rezeptpflichtige Mittel darf sie nur verschicken, wenn sie ausschließlich für Tiere zugelassen sind, die keine Lebensmittel liefern, etwa Hund und Katze.

Darf ich meinem Hund ein Medikament für Menschen geben?

Nein, ein Medikament für Menschen dürfen Sie Ihrem Hund nicht ohne Ihre Tierärztin geben. Erlaubt ist es nur, wenn die Praxis es verschrieben oder mitgegeben hat und Ihnen eine Anweisung für diesen Fall gegeben hat. So schreibt es das Tierarzneimittelgesetz vor.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Tierarzneimittelgesetz in der Fassung vom 21. Mai 2026 (§ 44 Dispensierrecht, § 44a Versand, § 47 Abgabe, § 50 Anwendung), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 356), in Kraft am 1. Januar 2026, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (recht.bund.de),
  3. Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel, Artikel 104 (Fernabsatz), Artikel 105 (Verschreibungen) und Artikel 112 (Anwendung außerhalb der Zulassung), Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex),
  4. FAQ zum EU-Tierarzneimittelrecht, Stand Februar 2023, Bundestierärztekammer e.V.,
  5. Arzneimittelpreisverordnung, § 1 Anwendungsbereich und § 3 Apothekenzuschläge, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  6. § 10 Arzneimittelpreisverordnung, Zuschläge der Tierärzte, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  7. Anlage zur Tierärztegebührenordnung, Gebührenverzeichnis (Nummern 1, 16, 34, 90), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  8. Tierärztegebührenordnung, § 7 Rechnungsbestandteile und § 9 Arzneimittelpreise, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  9. § 12 Umsatzsteuergesetz, Steuersätze, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  10. Häufig gestellte Fragen zum Tierarzneimittelrecht, Abschnitt 6 Verschreibung und Behandlungsanweisung, Stand 30. März 2026, Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.