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Tierarztkosten für Hund und Katze

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Ein Tierarztbesuch mit Untersuchung kostet für Hund und Katze 28,11 bis 84,32 Euro, die Steuer ist schon eingerechnet. Im Notdienst kostet dieselbe Untersuchung 115,72 bis 171,93 Euro, weil höhere Sätze und eine Notdienstgebühr gelten. Spritzen, Medikamente und Laborwerte kommen jeweils dazu. Den genauen Betrag legt die Praxis im Rahmen der Gebührenordnung für Tierärzte fest.

Untersuchung beim Tierarzt, mit Steuer
28,11 bis 84,32 Euro
Gebührenordnung für Tierärzte, Preisliste Nummer 16, einfacher bis dreifacher Satz mit 19 Prozent Umsatzsteuer, Stand 22. November 2022
Halterin bezahlt am Empfang einer Tierarztpraxis, ihr Labrador sitzt neben ihr
Am Empfang der Tierarztpraxis bezahlt eine Halterin mit Karte, während ihr Labrador ruhig wartet. Bild: KI generiert.

Was eine Untersuchung beim Tierarzt kostet

Jede Tierarztpraxis in Deutschland rechnet nach derselben Preisliste ab, der Gebührenordnung für Tierärzte, kurz GOT. Sie gibt jeder Leistung einen Grundpreis, den sogenannten einfachen Satz. Die Praxis darf das Einfache bis Dreifache davon berechnen. Dazu kommen 19 Prozent Umsatzsteuer, denn alle Preise der GOT sind Nettopreise.

Die Untersuchung von Hund oder Katze hat den Grundpreis 23,62 Euro, mit Steuer 28,11 Euro. Im dreifachen Satz sind es 70,86 Euro, mit Steuer 84,32 Euro. Am wenigsten kostet die Impfbescheinigung mit 6,16 Euro im einfachen Satz. Am meisten kostet der Hausbesuch, mit Steuer bis zu 123,17 Euro.

Sechs häufige Leistungen beim Tierarzt mit ihrem Preis nach der GOT. Die Nummer steht so auch auf Ihrer Rechnung. Die rechte Spalte enthält 19 Prozent Umsatzsteuer.
LeistungNummer auf der Rechnungeinfacher Satzdreifacher Satzdreifacher Satz mit Steuer
Allgemeine Untersuchung mit Beratung1623,62 Euro70,86 Euro84,32 Euro
Folgeuntersuchung im selben Krankheitsfall3419,74 Euro59,22 Euro70,47 Euro
Beratung ohne Untersuchung, auch am Telefon111,26 Euro33,78 Euro40,20 Euro
Spritze unter die Haut oder in den Muskel22111,50 Euro34,50 Euro41,06 Euro
Impfbescheinigung876,16 Euro18,48 Euro21,99 Euro
Hausbesuch, ohne Fahrtkosten4034,50 Euro103,50 Euro123,17 Euro

Für die Impfung selbst hat die GOT keine eigene Zeile. Die Praxis berechnet die Untersuchung, die Spritze und die Bescheinigung im Impfpass. Ohne Impfstoff kostet eine Impfung so 49,12 bis 147,37 Euro mit Steuer. Den Impfstoff zahlen Sie zusätzlich, weil er als Medikament gilt.

Warum zwei Tierarztpraxen verschieden viel verlangen

Welchen Satz eine Praxis wählt, entscheidet sie selbst. Die GOT nennt aber fünf Punkte, nach denen sie sich dabei richten muss.

  • Eine schwierige Behandlung darf mehr kosten, etwa eine Wunde an einer schwer erreichbaren Stelle.
  • Eine lange Behandlung darf mehr kosten, etwa wenn sich ein ängstliches Tier nur zu zweit halten lässt.
  • Die Uhrzeit zählt. Nachts, am Wochenende und an Feiertagen fällt sie besonders ins Gewicht.
  • Auch der Wert des Tieres darf eine Rolle spielen.
  • Der Standort zählt, denn eine Praxis in teurer Innenstadtlage hat andere Kosten als eine auf dem Land.

Begründen muss die Praxis den gewählten Satz auf der Rechnung nicht. Mehr als das Dreifache darf sie aber nur verlangen, wenn Sie das vor der Behandlung mit ihr vereinbart haben. Die Vereinbarung muss lesbar festgehalten sein, und Sie bekommen eine Kopie auf Papier oder elektronisch.

Was Kastration, Zahnreinigung und Narkose kosten

Bei einem Eingriff setzt sich der Preis aus mehreren Zeilen zusammen. Die Kastration eines Katers kostet allein 30,32 Euro im einfachen Satz, die Kastration einer Hündin mit Gebärmutter 192,00 Euro. Für eine Narkose mit Gas kommen 61,57 Euro im einfachen Satz dazu, im dreifachen Satz mit Steuer 219,80 Euro.

Sieben Eingriffe und Posten nach der GOT. Die Beträge gelten nur für die genannte Leistung. Untersuchung, Medikamente und Material berechnet die Praxis extra.
LeistungNummer auf der Rechnungeinfacher Satzdreifacher Satz mit Steuer
Kastration Kater37830,32 Euro108,24 Euro
Kastration Rüde37770,60 Euro252,04 Euro
Kastration der Hündin mit Gebärmutter604192,00 Euro685,44 Euro
Zahnstein entfernen mit Politur93261,97 Euro221,23 Euro
Narkose mit Gas33761,57 Euro219,80 Euro
Aufenthalt in Praxis oder Klinik, Hund, je Tag8319,08 Euro68,12 Euro
Aufenthalt in Praxis oder Klinik, Katze, je Tag8411,45 Euro40,88 Euro

Die Kastration einer Hündin mit Narkose mit Gas kostet so im dreifachen Satz schon 905,24 Euro mit Steuer. Untersuchung und Medikamente sind darin noch nicht enthalten. Bei einer geplanten Operation bei Hund und Katze kommen außerdem Voruntersuchung und Nachsorge hinzu.

Wie viel teurer der Tierarzt im Notdienst ist

Im Notdienst gelten feste Zeiten. Als Nacht gilt die Zeit von 18 bis 8 Uhr, das Wochenende reicht von Freitag 18 Uhr bis Montag 8 Uhr, und an Feiertagen zählt der ganze Tag. In diesen Zeiten berechnet die Praxis im Notdienst das Zwei- bis Vierfache des Grundpreises.

Dazu kommt einmal je Notfall eine Notdienstgebühr von 50 Euro plus Steuer. Sie fällt auch dann nur einmal an, wenn die Praxis mehrere Ihrer Tiere versorgt. Die Untersuchung allein kostet im Notdienst so 115,72 bis 171,93 Euro mit Steuer.

Bietet Ihre Praxis eine reguläre Sprechstunde am Abend oder am Samstag an, ist das kein Notdienst. Dann gelten die normalen Preise. Rufen Sie vor der Fahrt an, denn wie Sie den tierärztlichen Notdienst in Ihrer Nähe erreichen, ist von Region zu Region verschieden.

Was außer der Behandlung auf der Rechnung steht

Miete, Strom, Geräte und Hygiene darf die Praxis nicht extra berechnen. Diese Kosten sind mit den Preisen der GOT bezahlt. Neben den Gebühren darf sie nur Medikamente, verbrauchtes oder mitgegebenes Material, Auslagen und Fahrtkosten berechnen.

Für Medikamente hat die GOT keine Preise. Die Praxis darf auf ihren Einkaufspreis nur festgelegte Höchstaufschläge rechnen, dazu kommt die Umsatzsteuer.

Kommt die Praxis zu Ihnen, berechnet sie den Hausbesuch und die Fahrt. Die Fahrt kostet 3,50 Euro je Kilometer Entfernung, weil Hin- und Rückweg zusammen zählen, mindestens aber 13 Euro. Besucht die Praxis auf derselben Fahrt mehrere Tierhalter, teilt sie die Fahrtkosten auf.

Muss Ihr Tier mitten in der Sprechstunde dringend behandelt werden und stört das den Ablauf erheblich, darf die Praxis zusätzlich 41,04 Euro im einfachen Satz berechnen.

Tierarztkosten vorher klären und in Raten zahlen

Vor einem geplanten Eingriff können Sie die Praxis nach einem Kostenvoranschlag fragen. Lassen Sie sich die geplanten Leistungen mit ihren Nummern und dem Satz geben. Dann können Sie die Rechnung später Zeile für Zeile damit vergleichen.

Die Rechnung ist fällig, sobald Sie sie bekommen. Manche Praxen arbeiten mit einer Abrechnungsstelle zusammen. Diese Firma kauft der Praxis die Forderung ab und kann Ihnen ein späteres Zahlungsziel oder Raten anbieten.

Dafür muss die Praxis Ihre Daten weitergeben, und das darf sie nur mit Ihrer Einwilligung. Sie ist nämlich zum Schweigen verpflichtet, in Bayern steht das zum Beispiel in der Berufsordnung der Tierärzte. Können Sie eine Rechnung nicht sofort bezahlen, sprechen Sie die Praxis an, bevor die Frist abläuft.

Was der Tierarzt am Lebensende eines Tieres berechnet

Das Einschläfern von Hund oder Katze hat in der GOT einen eigenen Preis von 30,78 Euro im einfachen Satz. Kommen eine Untersuchung und eine Beruhigungsspritze dazu, kostet der Termin 88,27 bis 264,82 Euro mit Steuer. Das Medikament berechnet die Praxis extra, und im Notdienst gelten die höheren Sätze und die Notdienstgebühr.

Was danach mit dem Tier geschieht, kostet ebenfalls Geld. Ein Krematorium oder ein Tierfriedhof legt seine Preise selbst fest, für sie gilt die GOT nicht. Ob Sie Ihr Tier im eigenen Garten begraben dürfen, entscheidet die zuständige Behörde Ihres Kreises.

Häufige Fragen

Kostet der Tierarzt für einen Hund mehr als für eine Katze?

Nein, für die allgemeine Untersuchung zahlen Sie beim Tierarzt für Hund und Katze denselben Preis, 23,62 bis 70,86 Euro ohne Steuer. Unterschiede gibt es bei Eingriffen. Die Kastration eines Rüden kostet 70,60 Euro im einfachen Satz, die eines Katers 30,32 Euro. Ein Tag in der Klinik kostet für einen Hund 19,08 Euro und für eine Katze 11,45 Euro.

Ist die Umsatzsteuer in den Preisen der Gebührenordnung für Tierärzte enthalten?

Nein, die Preise der Gebührenordnung für Tierärzte sind Nettopreise. Auf der Rechnung kommen 19 Prozent Umsatzsteuer dazu. Aus 70,86 Euro für eine Untersuchung im dreifachen Satz werden so 84,32 Euro.

Was kostet ein Hausbesuch vom Tierarzt?

Ein Hausbesuch vom Tierarzt kostet 34,50 bis 103,50 Euro ohne Steuer, die Behandlung selbst kommt dazu. Für die Fahrt berechnet die Praxis 3,50 Euro je Kilometer Entfernung, mindestens aber 13 Euro. Besucht sie auf derselben Fahrt mehrere Tierhalter, teilt sie die Fahrtkosten auf.

Darf ein Tierarzt Rabatt auf die Behandlung geben?

Nein, einen allgemeinen Rabatt erlaubt die Gebührenordnung für Tierärzte nicht. Weniger als den Grundpreis darf eine Praxis nur im begründeten Einzelfall verlangen, und das muss sie vorher mit Ihnen vereinbaren und festhalten. Eine Ausnahme gilt für die Kastration frei lebender Katzen, die ein anerkannter Tierschutzverein bringt.

Muss ich die Tierarztrechnung sofort bezahlen?

Ja, eine Tierarztrechnung ist fällig, sobald Sie sie bekommen. Können Sie nicht sofort zahlen, fragen Sie die Praxis nach Raten oder einem späteren Termin. Arbeitet die Praxis mit einer Abrechnungsstelle, braucht sie für die Weitergabe Ihrer Daten Ihre Einwilligung.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Tierärztegebührenordnung vom 15. August 2022 (BGBl. I S. 1401), geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 15. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 70), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. Anlage zur Tierärztegebührenordnung, Gebührenverzeichnis für tierärztliche Leistungen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  3. § 7 GOT, Gebühren- und Rechnungsbestandteile, Fälligkeit, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  4. § 10 GOT, Wegegeld und Reiseentschädigung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  5. § 10 Arzneimittelpreisverordnung, Zuschläge der Tierärzte, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  6. § 12 Umsatzsteuergesetz, Steuersätze, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  7. § 398 BGB, Abtretung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  8. Berufsordnung für die Tierärzte in Bayern, § 4 Schweigepflicht und § 14 Tierärztliche Gebühren, zuletzt geändert am 4. Juni 2025, Bayerische Landestierärztekammer,
  9. Informationen zum tierärztlichen Notdienst für Tierhalterinnen und Tierhalter, Tierärztekammer Nordrhein,

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.