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Woran Sie einen seriösen Tierarzt mit Approbation erkennen

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Einen seriösen Tierarzt erkennen Sie zuerst an der Approbation, denn ohne sie darf sich niemand Tierarzt nennen. Die Approbation setzt ein Studium von mindestens 5 Jahren und die Tierärztliche Prüfung voraus. Eine seriöse Praxis rechnet nach der Gebührenordnung für Tierärzte ab und nennt jede Leistung mit Nummer. Tierheilpraktiker haben keine Approbation und dürfen weder impfen noch betäuben.

Ausbildung bis zur Approbation
mindestens 5 Jahre
Bundes-Tierärzteordnung, Voraussetzungen der Approbation, Stand 15. August 2019
Strafe für falschen Tierarzt-Titel
bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe
Strafgesetzbuch, Missbrauch von Titeln und Berufsbezeichnungen, Stand 2. Oktober 2026
Pflichtfortbildung in Westfalen-Lippe
20 Stunden im Jahr
Berufsordnung der Tierärztekammer Westfalen-Lippe, Regel zur Fortbildung, Stand 1. Februar 2022
Freundliche Mitarbeiterin am Empfang einer Tierarztpraxis, davor eine Katze in der Transportbox
Am Empfang einer hellen Tierarztpraxis wartet eine Katze in ihrer Transportbox. Bild: KI generiert.

Nur mit Approbation darf sich jemand Tierarzt nennen

Die Approbation ist die staatliche Zulassung zum Beruf. Wer in Deutschland als Tierarzt arbeiten will, braucht sie, so steht es in der Bundes-Tierärzteordnung. Die Berufsbezeichnung Tierarzt oder Tierärztin darf nur führen, wer approbiert ist oder vorübergehend als Tierarzt arbeiten darf.

Die Approbation bekommt nur, wer mindestens 5 Jahre ausgebildet wurde, davon 6 Monate in der Praxis, und die Tierärztliche Prüfung bestanden hat. Dazu kommen ausreichende Deutschkenntnisse und die gesundheitliche Eignung. Erteilt wird sie von einer Behörde des Landes. Diese Behörde kann sie auch widerrufen oder ruhen lassen, etwa wenn sich ein Tierarzt als unzuverlässig erweist.

Wer sich ohne Berechtigung Tierarzt nennt, macht sich strafbar. Ihm drohen eine Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder eine Geldstrafe.

Tierheilpraktiker sind keine Tierärzte

Für den Beruf Tierheilpraktiker gibt es keinen gesetzlichen Rahmen. Jeder darf sich so nennen und den Beruf ausüben, auch ganz ohne Ausbildung, so beschreibt es die Tierärztekammer Hamburg. Eine staatliche Prüfung gibt es nicht. Ein Diplom eines Tierheilpraktikers ist deshalb kein staatlich anerkannter Abschluss, darauf weist die Tierärztekammer Nordrhein hin.

  • Ein Tierheilpraktiker darf Ihr Tier nicht impfen.
  • Er darf Ihr Tier nicht betäuben. Betäuben darf bei Hund und Katze nur ein Tierarzt, deshalb sind auch Operationen ausgeschlossen.
  • Er darf keine rezeptpflichtigen Medikamente verordnen oder abgeben.

Wer für sein Tier Naturheilverfahren wünscht, findet sie auch beim Tierarzt. Westfalen-Lippe kennt zum Beispiel eigene Zusatztitel für Tierärzte in Akupunktur, Homöopathie und Biologischer Tiermedizin.

Wie Sie die Approbation eines Tierarztes prüfen

Jeder praktisch tätige Tierarzt ist Pflichtmitglied in der Tierärztekammer seines Bundeslandes. Die Kammer führt ein Mitgliederverzeichnis, und Sie können daraus eine Auskunft beantragen. Rufen Sie dafür die Geschäftsstelle der Kammer in Ihrem Bundesland an.

  1. Notieren Sie den vollen Namen des Tierarztes und die Anschrift der Praxis.
  2. Suchen Sie die Tierärztekammer Ihres Bundeslandes. In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei, Nordrhein und Westfalen-Lippe.
  3. Fragen Sie die Geschäftsstelle, ob die Person dort als Tierarzt gemeldet ist.
  4. Prüfen Sie Titel wie Fachtierarzt oder Tierärztliche Klinik ebenfalls bei der Kammer, denn beide vergibt sie.

Auch das Praxisschild sagt etwas. In Bayern und Westfalen-Lippe dürfen nur niedergelassene Tierärzte ein Praxisschild anbringen.

Diese Pflichten hat jede seriöse Tierarztpraxis

Tierärzte unterliegen einer Berufsordnung, und die Kammer ihres Landes überwacht sie. Die Regeln unterscheiden sich je nach Land im Detail. Die folgenden Pflichten gelten zum Beispiel in Bayern und Westfalen-Lippe.

  • Ihr Tierarzt untersucht Ihr Tier, bevor er es behandelt oder ein Medikament mitgibt.
  • Er bildet sich fort, in Westfalen-Lippe mindestens 20 Stunden im Jahr und in Bayern 60 Stunden in 3 Jahren.
  • Er schreibt auf, was er festgestellt und getan hat, und bewahrt diese Unterlagen mindestens 5 Jahre auf.
  • Er schweigt über alles, was er über Sie und Ihr Tier erfährt.
  • Er ist für Schäden aus seiner Arbeit versichert, in Bayern ist das ausdrücklich Pflicht.
  • Er stellt eine Rechnung, auf der jede Leistung mit ihrer Nummer aus der Gebührenordnung für Tierärzte steht.

Eine Beratung nur per Video oder Telefon ist die Ausnahme. Sie ist in Bayern und Westfalen-Lippe nur erlaubt, wenn sie tierärztlich vertretbar ist und die Praxis Sie über die Besonderheiten aufklärt.

Worüber Ihr Tierarzt Sie beraten muss

Ein Tierarzt schuldet Ihnen neben der Behandlung auch eine Beratung über ihre Vor- und Nachteile und über Risiken für Ihr Tier. So hat es das Amtsgericht Brandenburg im Januar 2025 beschrieben. Dabei geht es vor allem um Ihre wirtschaftlichen Interessen, also darum, ob sich eine Behandlung für Sie lohnt.

Die strengen Regeln, die Patienten beim Arzt schützen, gelten für Tiere aber nicht. Ein Tierarzt muss Sie nicht über jede denkbare Komplikation aufklären. Fragen Sie deshalb selbst nach, was eine Behandlung bringt, was sie kostet und welche Alternativen es gibt.

Titel und Schilder richtig lesen

Ein Fachtierarzt hat nach dem Studium eine Weiterbildung von mehreren Jahren und eine Prüfung bei der Kammer abgeschlossen. Den Titel darf er nur führen, wenn die Kammer ihn anerkannt hat.

Tierärztliche Klinik darf sich ein Betrieb in Bayern und Westfalen-Lippe nur mit Erlaubnis der Kammer nennen. In Bayern darf ein niedergelassener Tierarzt zusätzlich den Zusatz praktischer Tierarzt führen.

Ein Diplom im Namen eines Tierheilpraktikers, Tierpsychologen oder Tierhomöopathen ist dagegen kein staatlicher Abschluss. So beschreibt es die Tierärztekammer Nordrhein.

Wenn Sie Zweifel an einem Tierarzt haben

Haben Sie den Verdacht, dass jemand ohne Approbation als Tierarzt auftritt, können Sie das bei der Polizei anzeigen, denn der Missbrauch des Titels ist eine Straftat. Zweifeln Sie an der Arbeit eines approbierten Tierarztes, ist die Tierärztekammer Ihres Landes zuständig. Sie prüft, ob er seine Berufspflichten verletzt hat.

Wie eine Beschwerde über einen Tierarzt abläuft und was die Kammer dabei leisten kann, regelt jede Kammer selbst. Geld zurück bekommen Sie über eine Beschwerde nicht, dafür ist ein Gericht zuständig.

Häufige Fragen

Wie kann ich prüfen, ob ein Tierarzt approbiert ist?

Ob ein Tierarzt approbiert ist, erfahren Sie bei der Tierärztekammer seines Bundeslandes. Jeder praktisch tätige Tierarzt ist dort Pflichtmitglied, und Sie können eine Auskunft aus dem Mitgliederverzeichnis beantragen. Halten Sie dafür den vollen Namen und die Anschrift der Praxis bereit.

Darf ein Tierheilpraktiker meinen Hund impfen?

Nein, ein Tierheilpraktiker darf Ihren Hund nicht impfen. Er darf auch nicht betäuben und keine rezeptpflichtigen Medikamente verordnen oder abgeben. Für Impfungen brauchen Sie einen Tierarzt.

Ist Tierheilpraktiker eine geschützte Berufsbezeichnung?

Nein, Tierheilpraktiker ist keine geschützte Berufsbezeichnung, jeder darf sich so nennen. Es gibt keine vorgeschriebene Ausbildung und keine staatliche Prüfung. Ein Diplom eines Tierheilpraktikers ist kein staatlich anerkannter Abschluss.

Wie lange dauert die Ausbildung zum Tierarzt?

Die Ausbildung zum Tierarzt dauert mindestens 5 Jahre, davon 6 Monate praktische Ausbildung. Am Ende steht die Tierärztliche Prüfung. Erst danach erteilt die Behörde des Landes die Approbation.

Was passiert, wenn sich jemand ohne Approbation Tierarzt nennt?

Wer sich ohne Approbation Tierarzt nennt, macht sich strafbar. Das Strafgesetzbuch sieht dafür eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. Einen solchen Verdacht können Sie bei der Polizei anzeigen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Bundes-Tierärzteordnung, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 15. August 2019 (§ 2 Approbation, § 3 Berufsbezeichnung, § 4 Voraussetzungen), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. § 132a StGB, Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  3. § 5 Tierschutzgesetz, Betäubung durch einen Tierarzt, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  4. Tierheilpraktiker, Tierärztekammer Hamburg,
  5. Presseinformation Tierheilpraktiker (Bundestierärztekammer), Tierärztekammer Nordrhein,
  6. Berufsordnung der Tierärztekammer Westfalen-Lippe, § 5 Schweigegebot, § 6 Fortbildung, § 12 Praxiskennzeichnung, § 14 Ausübung der Praxis, Tierärztekammer Westfalen-Lippe,
  7. Berufsordnung für die Tierärzte in Bayern, §§ 2, 3, 4, 8, 15 und 16, zuletzt geändert am 4. Juni 2025, Bayerische Landestierärztekammer,
  8. Weiterbildungsgänge der Weiterbildungsordnung, Zusatzbezeichnungen Akupunktur, Homöopathie, Biologische Tiermedizin, Tierärztekammer Westfalen-Lippe,
  9. Auskunft aus dem Mitgliederverzeichnis der Tierärztekammer beantragen, Stadt Oschersleben (Bode), Serviceportal,
  10. Humanmedizinische Aufklärungspflichten gelten nicht für Tierärzte (zu AG Brandenburg, Urteil vom 6. Januar 2025, 30 C 209/23), Verlag Dr. Otto Schmidt,

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.