Wofür die Tierärztekammer bei einer Beschwerde zuständig ist
Jeder praktisch tätige Tierarzt ist Pflichtmitglied der Tierärztekammer seines Bundeslandes, und die Kammer überwacht seine Berufspflichten. Eine Beschwerde passt, wenn ein Tierarzt gegen diese Pflichten verstoßen hat. Dazu gehören etwa die Schweigepflicht, die Hilfe im Notfall, das Aufschreiben der Behandlung und eine Rechnung nach der Gebührenordnung.
Die Kammer ist aber kein Gericht. In Nordrhein prüft sie nach eigener Auskunft nur berufsrechtliche Fragen. Ob eine Diagnose richtig oder eine Therapie nötig war, prüfen in Bayern die Bezirksverbände der Kammer ausdrücklich nicht.
Was in Ihre Beschwerde gehört
Eine Beschwerde muss die Kammer bearbeiten können. Die Tierärztekammer Nordrhein nennt dafür klare Anforderungen, und anonyme Beschwerden bearbeitet sie nicht.
- Schreiben Sie per Brief oder E-Mail an die Kammer, in der der Tierarzt Mitglied ist.
- Nennen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und den Namen des Tierarztes, den Sie meinen.
- Schildern Sie kurz und sachlich, was passiert ist und was Sie beanstanden.
- Legen Sie Rechnungen und Unterlagen bei, die Ihre Schilderung belegen.
- Füllen Sie die Einverständniserklärung aus, damit die Kammer Ihre Beschwerde an den Tierarzt weitergeben darf.
In Bayern wenden Sie sich an den Tierärztlichen Bezirksverband Ihres Regierungsbezirks. Die Beschwerde muss sich dort gegen eine bestimmte Tierärztin oder einen bestimmten Tierarzt richten. Gegen eine Klinik, die als Firma geführt wird, kann die bayerische Kammer nicht vorgehen.
So läuft eine Beschwerde über einen Tierarzt ab
Der Ablauf unterscheidet sich je nach Kammer. In Nordrhein sieht er so aus.
Beschwerde
Sie reichen Ihre Beschwerde mit Einverständniserklärung schriftlich ein, möglichst innerhalb von 6 Monaten nach dem Vorfall.
Stellungnahme
Die Kammer gibt Ihre Beschwerde an den Tierarzt weiter und fordert seine Stellungnahme an.
Prüfung
Die Kammer prüft, ob der Tierarzt seine Berufspflichten verletzt hat.
Ergebnis
Über Maßnahmen gegen den Tierarzt erteilt die Kammer Ihnen keine Auskunft, das verbietet ihr das Landesgesetz.
Schlichtung
Bleibt der Streit, können Sie eine Schlichtung beantragen.
Welche Strafen einem Tierarzt drohen
Bei einem leichten Verstoß kann der Kammervorstand in Nordrhein-Westfalen den Tierarzt rügen und ein Ordnungsgeld bis zu 10.000 Euro verhängen. Bei schweren Verstößen entscheidet ein Berufsgericht. Es kann in Nordrhein-Westfalen und in Bayern eine Geldbuße bis zu 100.000 Euro verhängen.
| Maßnahme | Nordrhein-Westfalen | Bayern |
|---|---|---|
| Rüge durch den Kammervorstand | ja, mit Ordnungsgeld bis zu 10.000 Euro | keine Angabe |
| Verweis durch das Berufsgericht | ja | ja |
| Geldbuße durch das Berufsgericht | bis zu 100.000 Euro | bis zu 100.000 Euro |
| Pflicht zu einer Fortbildung | ja | nicht vorgesehen |
| Verlust von Ämtern und Wahlrechten in der Kammer | ja | ja |
| Feststellung, dass er unwürdig für den Beruf ist | ja | nicht vorgesehen |
Die Approbation kann die Kammer selbst nicht entziehen. Darüber entscheidet eine Behörde des Landes, etwa wenn sich ein Tierarzt als unwürdig oder unzuverlässig erwiesen hat.
Schlichtung, Beschwerde oder Klage
Eine Beschwerde zielt auf das Verhalten des Tierarztes, eine Schlichtung auf eine Einigung zwischen Ihnen und der Praxis. In Nordrhein kostet eine Schlichtung 400 bis 700 Euro, und am Ende steht ein Vorschlag, der nicht bindend ist. In Westfalen-Lippe müssen beide Seiten der Schlichtung zustimmen.
Geht es um Schadenersatz für Ihr Tier, ist ein Gericht zuständig. Wie Sie einen Behandlungsfehler beim Tierarzt nachweisen, ist eine eigene Frage mit eigenen Fristen.
Wenn Sie die Tierarztrechnung für zu hoch halten
Geht es Ihnen um die Höhe der Rechnung, gibt es einen eigenen Weg. Die Kammern in Bayern und Nordrhein prüfen Rechnungen auf Wunsch, und das kostet eine Gebühr. In Bayern prüfen die Bezirksverbände im Auftrag von Tierhaltern, ob eine Rechnung nach der Gebührenordnung erstellt wurde.
Bevor Sie die Kammer einschalten, vergleichen Sie die Rechnung mit Ihrem Kostenvoranschlag und fragen Sie in der Praxis nach. Ein offenes Gespräch ist nach Auskunft der Kammern in Bayern und Nordrhein der beste erste Schritt.
Häufige Fragen
Wo kann ich mich über einen Tierarzt beschweren?
Über einen Tierarzt beschweren Sie sich bei der Tierärztekammer des Bundeslandes, in dem er Mitglied ist. In Bayern ist der Tierärztliche Bezirksverband Ihres Regierungsbezirks die richtige Stelle. Schreiben Sie per Brief oder E-Mail und nennen Sie Ihren Namen.
Bekomme ich durch eine Beschwerde bei der Tierärztekammer Geld zurück?
Nein, eine Beschwerde bei der Tierärztekammer bringt Ihnen kein Geld. Die Kammer prüft nur, ob der Tierarzt seine Berufspflichten verletzt hat. Schadenersatz oder eine geringere Rechnung erreichen Sie nur durch Einigung, Schlichtung oder vor Gericht.
Erfahre ich, ob der Tierarzt nach meiner Beschwerde bestraft wurde?
In Nordrhein erfahren Sie nicht, ob der Tierarzt nach Ihrer Beschwerde bestraft wurde. Die Tierärztekammer Nordrhein darf darüber aus rechtlichen Gründen keine Auskunft geben. Das Landesgesetz in Nordrhein-Westfalen schreibt das so vor.
Kann ich mich anonym über einen Tierarzt beschweren?
Nein, anonyme Beschwerden über einen Tierarzt bearbeitet die Tierärztekammer Nordrhein nicht. Sie brauchen Ihren Namen, Ihre Anschrift und konkrete Angaben zum Vorwurf. Außerdem müssen Sie zustimmen, dass die Kammer Ihre Beschwerde an den Tierarzt weitergibt.
Muss ich die Tierarztrechnung bezahlen, solange meine Beschwerde läuft?
Ja, die Tierarztrechnung müssen Sie auch während einer Beschwerde rechtzeitig bezahlen. Darauf weist die Tierärztekammer Nordrhein ausdrücklich hin. Wollen Sie die Rechnung prüfen lassen, zahlen Sie unter Vorbehalt.
