Wann ein Tierarzt die Behandlung ablehnen darf
Ein niedergelassener Tierarzt ist in seinem Beruf grundsätzlich frei. Er darf eine Behandlung ablehnen, solange ihn kein Gesetz zur Hilfe verpflichtet. Das gilt besonders, wenn er glaubt, dass zwischen ihm und Ihnen das nötige Vertrauen fehlt. So steht es in den Berufsordnungen in Bayern und Westfalen-Lippe.
Eine Praxis darf deshalb auch einen Aufnahmestopp verhängen und keine neuen Kunden annehmen. Das beschreibt ein Rechtsanwalt einer auf Tiermedizin spezialisierten Kanzlei in der Fachzeitschrift kleintier konkret, solange es nicht um einen Notfall geht.
Im Notfall muss jeder Tierarzt helfen
In einem Notfall endet die Freiheit des Tierarztes. In Bayern ist er dann zur Hilfe verpflichtet, in Westfalen-Lippe zur Ersten Hilfe, auch wenn ihn niemand darum gebeten hat.
Ein Notfall liegt vor, wenn ohne sofortige Hilfe starke Schmerzen, ein schwerer Schaden oder der Tod Ihres Tieres drohen. So beschreiben es die beiden Tierärztekammern in Nordrhein-Westfalen. Ob ein Notfall vorliegt, entscheidet dort der Tierarzt im Notdienst, und bei Tieren ohne Notfall darf er die Behandlung ablehnen.
Impfungen, Routinebehandlungen und Beschwerden, die schon länger bestehen und nicht lebensbedrohlich sind, nennt die Tierärztekammer Hamburg ausdrücklich keine Notfälle. Woran Sie einen Notfall bei Hund und Katze erkennen, sollten Sie wissen, bevor Sie nachts losfahren.
Notdienst auch ohne Stammkunde und bei offener Rechnung
In Nordrhein-Westfalen haben die beiden Tierärztekammern klare Antworten gegeben. Seit dem 1. Januar 2025 gilt dort eine Notdienstordnung, die Tierärzte zum Notdienst verpflichtet. Dazu gehören auch Regeln für Halter, die keine Stammkunden sind.
- Ein Tierarzt im Notdienst darf einen Notfall nicht abweisen, nur weil Sie nicht zu seinen Stammkunden gehören.
- Bei einem lebensbedrohlichen Notfall muss er Ihr Tier zuerst versorgen, auch wenn Sie früher Rechnungen nicht bezahlt haben.
- Muss sofort gehandelt werden, darf er die Behandlung nicht von einer Anzahlung abhängig machen.
Diese Antworten gelten für Nordrhein-Westfalen. In anderen Ländern regeln die Kammern den Notdienst in eigenen Ordnungen.
Darf der Tierarzt Vorkasse verlangen?
Außerhalb einer akuten Gefahr liegt es im Ermessen des Tierarztes, ob er eine Anzahlung verlangt. So beschreiben es die Tierärztekammern in Nordrhein-Westfalen für den Notdienst. Nur wenn sofort gehandelt werden muss, darf er die Hilfe nicht vom Geld abhängig machen.
Im Notdienst, also nachts von 18 bis 8 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen, gelten höhere Preise und eine Notdienstgebühr von 50 Euro, mit Steuer 59,50 Euro. Allein die Untersuchung kostet dann 115,72 bis 171,93 Euro mit Steuer.
Rechnen Sie im Notdienst damit, sofort zu bezahlen. Die Tierärztekammer Hamburg weist darauf hin, dass Sie in einer fremden Notdienstpraxis meist kein bekannter Kunde sind und die Behandlung dort üblicherweise bar oder mit Karte bezahlen. Nehmen Sie deshalb eine Karte mit, mit der Sie auch einen höheren Betrag zahlen können.
Haben Sie eine alte Rechnung noch nicht bezahlt, sprechen Sie das offen an. Wie Sie eine Tierarztrechnung in Raten bezahlen, lässt sich oft mit der Praxis klären, bevor eine neue Behandlung nötig wird.
Wann eine Praxis eine laufende Behandlung beenden darf
Sie selbst dürfen den Tierarzt jederzeit wechseln. Die Leistungen bis dahin müssen Sie aber bezahlen.
Der Tierarzt darf eine laufende Behandlung nicht zur Unzeit abbrechen. Er muss Ihnen Zeit lassen, sich anderswo Hilfe zu holen, es sei denn, es gibt einen wichtigen Grund. So regelt es das Bürgerliche Gesetzbuch für Dienste, die auf besonderem Vertrauen beruhen. Bricht er ohne solchen Grund zur Unzeit ab, muss er den Schaden ersetzen, der Ihnen daraus entsteht.
Ein wichtiger Grund kann nach Einschätzung eines Rechtsanwalts mit Schwerpunkt Pferderecht etwa sein, dass Sie die Anweisungen des Tierarztes missachten oder ihn beleidigen.
Kann eine Praxis Ihr Tier selbst nicht weiter behandeln, muss sie es in Bayern und Westfalen-Lippe an einen anderen Tierarzt oder eine Klinik überweisen. In Bayern gibt sie dann auch die Befunde weiter.
Was Sie tun, wenn eine Praxis Ihr Tier ablehnt
Eine Ablehnung außerhalb eines Notfalls ist ärgerlich, aber meist erlaubt. Wichtig ist, dass Ihr Tier trotzdem rechtzeitig Hilfe bekommt.
- Schildern Sie am Telefon genau, was Ihrem Tier fehlt, seit wann und wie es sich verändert hat. So kann die Praxis einschätzen, ob es ein Notfall ist.
- Fragen Sie, welche Praxis oder Klinik Ihr Tier jetzt aufnehmen kann.
- Rufen Sie nachts und am Wochenende die Notdienstnummer Ihrer Region an.
- Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Namen, wenn Ihr Tier im Notfall abgewiesen wurde.
- Wenden Sie sich danach an die Tierärztekammer Ihres Bundeslandes, wenn Sie glauben, dass der Tierarzt seine Pflicht zur Hilfe verletzt hat.
Ob ein Tierarzt im Einzelfall helfen musste, klären im Streit die Kammer oder ein Gericht. Lassen Sie sich beraten, wenn Ihrem Tier durch eine Ablehnung ein Schaden entstanden ist.
Häufige Fragen
Darf ein Tierarzt neue Patienten ablehnen?
Ja, ein Tierarzt darf neue Patienten ablehnen und einen Aufnahmestopp verhängen, solange es kein Notfall ist. Er ist in seinem Beruf grundsätzlich frei, so steht es etwa in den Berufsordnungen in Bayern und Westfalen-Lippe. Im Notfall muss er trotzdem helfen.
Muss ein Tierarzt im Notfall helfen?
Ja, im Notfall muss ein Tierarzt helfen, auch ohne Aufforderung. In Bayern ist er dann zur Hilfe verpflichtet, in Westfalen-Lippe zur Ersten Hilfe. Ob ein Notfall vorliegt, beurteilt in Nordrhein-Westfalen der Tierarzt im Notdienst selbst.
Darf der Tierarzt mein Tier wegen einer offenen Rechnung abweisen?
Außerhalb eines Notfalls darf ein Tierarzt Ihr Tier wegen einer offenen Rechnung abweisen, denn er darf eine Behandlung ablehnen, wenn das Vertrauen fehlt. Bei einem lebensbedrohlichen Notfall muss er Ihr Tier in Nordrhein-Westfalen im Notdienst trotzdem versorgen, auch wenn Rechnungen offen sind. So beschreiben es die Tierärztekammern in Nordrhein-Westfalen.
Darf ein Tierarzt im Notdienst Vorkasse verlangen?
Wenn sofort gehandelt werden muss, darf ein Tierarzt die Behandlung im Notdienst nicht von einer Anzahlung abhängig machen. So sehen es die Tierärztekammern in Nordrhein-Westfalen. In allen anderen Fällen liegt das in seinem Ermessen.
Darf ein Tierarzt eine laufende Behandlung einfach abbrechen?
Nein, ein Tierarzt darf eine laufende Behandlung nicht zur Unzeit abbrechen, wenn er keinen wichtigen Grund hat. Er muss Ihnen Zeit lassen, sich anderswo Hilfe zu holen. Sonst muss er den Schaden ersetzen, der daraus entsteht.
